Hallo,
angenommen der AG kündigt einem unrechtmäßig und es kommt nach einem gescheiterten Gütetermin zu einer Verhandlung, man somit auf „Wiedereinstellung“ klagt. Diese gewinnt der AN und der AG muss einen wieder einstellen. Tut dies auch, jedoch wird der AN nun aufs schärste gemobbt, so dass dieser sich sogar krankschreiben lassen muss.
Kann der AN, da er einfach keinen neuen Job findet, die Situation aber nicht mehr erträgt, nun auf Abfindung/Ausgleichszahlung klagen?
Oder anders gefragt, welche rechtlichen Möglichkeiten kann/sollte der AN nun gehen?
VG
Anna
Hallo,
angenommen der AG kündigt einem unrechtmäßig und es kommt nach
einem gescheiterten Gütetermin zu einer Verhandlung, man somit
auf „Wiedereinstellung“ klagt. Diese gewinnt der AN und der AG
muss einen wieder einstellen. Tut dies auch, jedoch wird der
AN nun aufs schärste gemobbt, so dass dieser sich sogar
krankschreiben lassen muss.
Auf Schmerzensgeld klagen? Siehe http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/a…
Gruß
Ingrid
Hallo,
mit einem Urteil sind nur die im Verfahren geltend gemachten Gründe „verbraucht“.
Kommt es nach dem Urteil zu neuen Vorkommnissen, kann selbstverständlich wieder der Rechtsweg beschritten werden.
Nach meiner Erfahrung reagieren Arbeitsrichter ziemlich gereizt, wenn nach einer aufgrund Urteil erfolgten Weiterbeschäftigung wieder versucht wird, den AN „loszuwerden“.
&Tschüß
Wolfgang
Hallo Ingrif und Wolfgang,
zunächst DANKE für Eure Antworten.
[Ingrid]:Auf Schmerzensgeld klagen? Siehe […]
Puh, nunja. Also Schmerzensgeld meinte ich eigentlich eher weniger. Ich meine eher im Falle eines psychischen Drucks auf den AN, der zum einen sicherlich schwer zu beweisen ist und zum anderen zwar ganz klar auch Schmerzen sind, doch nicht leicht in „Geld“ ausdrückbar ist.
[Wolfgang]:Kommt es nach dem Urteil zu neuen Vorkommnissen, kann
selbstverständlich wieder der Rechtsweg beschritten werden.
Ja, dies meinte ich. Doch was genau „leitet man in diesem Fall“ ein?
Klage auf was…? Schließlich besteht ja das „Arbeitsverhältnis“, wenn man dies so nennen darf. 
Kann der AN eine Klage auf „das Arbeitsverhältnis ist gestört“ einreichen, wenn der AG nicht mal zu einem persönlichen Gespräch Zeit hat und stattdessen Kollegen anfeuert, den AN zu „beobachten“?
Danke
Anna
Hallo,
der AG könnte eine fristgerechte Kündigung aussprechen, weil das Vertrauensverhältnis zum AN definitiv zerstört ist, egal aus welchem Grund. Es bedarf keiner Klage. Hier wird jedoch der Fall so sein, das der AG den AN nicht kündigen wird, weil eben entsprechend den Kündigungsfristen eine Weiterbeschäftigung oder eine bezahlte Freistellung erfolgen muß. Das kostet und ist betriebswirtschaftlicher Unsinn. Jedoch bleiben hier nur zwei Lösungen: den Streß ertragen und weitermachen bis zur AG-Kündigung oder die Sache hinwerfen und eine Sperrfrist vom Arbeitsamt in Kauf nehmen. Ich möchte allerdings hinweisen, das der AG einen Grund zur Kündigung suchen wird und auch finden, der im Verhalten des AN begründet ist. Demnach kommt sowieso eine Sperrfrist des Arbeitsamtes, sollte nicht eine kulante Bearbeitung des Falls beim Amt erfolgen.
Viele Grüße
Selorius
Hallo,
es gibt die Möglichkeit, auf „Unterlassung“ von Mobbing-Handlungen zu klagen, aber auch bei erwiesenen Mobbing-Handlungen auf Schmerzensgeld zu klagen. U. U. können beide Klagen miteinander verknüpft werden. Das kann Dir aber nur vor Ort ein Fachmensch für Arbeitsrecht genau ausarbeiten.
Alles Gute &Tschüß
Wolfgang