Folgender Fall:
Eine Alleinerziehende Hartz4 Empfängerin mit 5j.Kind sucht 5 Monate lang nach einer Wohnung.Schliesslich wird sie fündig.Die anzumietende Wohnung wird zum Besichtigungszeitpunkt vom Vermieter „renoviert“ das heisst er verspricht der Vermieterin die Toillette einzubauen.Zudem gibt es kein Waschbecken welches der Vermieter noch einbauen möchte,und es fehlen Wasserinstallationen für Spüle und Waschmaschinenanschluss,sowie Warmwasser.Alles soll laut Vermieter noch gemacht werden und bis zum Einzug im August Fertig sein.
Am 02.August findet der Vermieter dann Zeit um den Mietvertrag zu schliessen.Die Wohnung findet die Mieterin fast in gleichem Zustand wie bei Besichtigung.Der Vermieter spricht von Installateur mit dem er in den nächsten Tagen die Arbeit beenden werde.Die Frau beschliesst einige Tage bei einer Freundin zu übernachten.Tatsächlich wird daraus ein ganzer Monat,da der Vermieter der Arbeit nicht nachkommt.Zum September ist sie dann gezwungen mit dem Kind in die Wohnung ziehen,die einer Baustelle gleicht.Die Mieterin kann nicht kochen.Es gibt kein warmes Wasser und keine Möglichkeit für sich zu waschen und die Toilette kann nicht benutzt werden.Auch wäsche waschen ist nicht möglich.Die Frau ist auf die Hilfe von den Nachbarn angewiesen.Als die Mieterin dem Vermieter doht den Mieterbund einzuschalten,kündigt er promt.Als begründung gibt er Mietverzug von 2 Monaten an.Doch die Mieterin hat eine Abtretungserklärung bei der zuständigen Hilfsstelle und das Geld wird nachträglich gezahlt.Laut Mieterbund hat der Vermieter zu unrecht Miete für August verlangt.Es folgen etliche Briefe und Fristen ,doch der Mann reagiert nicht.Das ganze geht bis Mitte November.Dann ist die Sache laut Vermieter erledigt.Die Badewanne steht unverfliesst,die Wasserinstallationen sind fehlerhaft und es ist ein Warmwasserspeicher direkt in Kopfköhe über der Wanne angebracht was als Lebensgefährliche lt. Mieterbund dargestellt wird.Zudem hat ein Abflussrohr ein Leck.Nach mehreren Anmahnungen die Mängel zu beseitigen mindert die Frau die Miete.Gründe dafür sind die bestehenden Mängel,zudem hat sich mittlerweile Schimmel am Rohr gebildet und Stücke lösen sich aus der Wand.Zudem hat die Mieterin auch finanzielle Ansprüche
ie zu unrecht komplett erhaltene Miete von August bis November,die Rückforderung von Arbeitsmaterial und verfliesung der Wanne,es ist ein Gaszähler zu entfernen,welcher unnötige Gebühren kostet,es steht immer noch ein Guthaben offen aus der letzten Endabrechnung was auszuzahlen ist,die aktuelle Abrechnung bekommt die Frau garnicht.Seit nun fast 12 Monaten zahlt die Frau verminderte Miete,dann plötzlich klagt der Vermieter die Mietdifferenz ein.Die Mieterin reicht den widerspruch zu spät ein.Sie bekommt ein Versäumnisurteil.Anschließend legt sie auf dieses Urteil Widerspruch ein und wendet sich an den Mieterbund.Der Anwalt will den Fall übernehmen.Die Frau hinterlässt ihm die schreiben in der Hoffnung auf Bearbeitung.Es kommt zum Gerichtstermin. Der Anwalt verlangt eine Auslagengebühr von 100 Euro.Diese kann die Frau nicht sofort zahlen,daher übernimmt der Anwalt den fall nicht mehr.Diese steht daraufhin allein vor Gericht und hat alle Schreiben und Fotos zum Doku-und dementieren dabei.Allerdings werden diese in der verhandlung nicht zugelassen.Der Vermieter fordert einen Betrag von Rund 600 euro ein.Dann besteht er auf den sofortigen Auszug der Mieterin.Die Richterin drängt die Frau zu einem entschluss zu kommen.Aber die ist mit keinem Vorschlag einverstanden.Sie debattiert Lügen des Vermieters und möchte nicht ausziehen.Allerdings bietet sie an sofort den regulären Betrag zu zahlen wenn der Vermieter den Mängeln nachkommen wird und er es verbindlich angeben wird.Er bestreitet die Schreiben vom Anwalt und die Mängel in der Wohnung,obwohl die Angeklagte das Gegenteil beweisen kann.Die Richterin legt der Frau Nahe das der Prozess für sie schon verloren sei und sie solle lieber ihrem Kompromiss zustimmen: 300 euro Auszug in 4 Monaten 2/3 d.Prozesskosten sind zu tragen.In Anbetracht auf die Forderung des Vermieters,glaubt sie der Richterin und stimmt zu.
Nach der Verhandlung probiert die Frau trotzdem mit dem Vermieter zu sprechen und kontaktiert ihn.Natürlich ohne Erfolg.Mittlerweile hat die Frau nur noch 1,5 Monate zeit um eine Wohnung zu finden.Ihre chancen stehen schlecht und sie versuchte vorerst eine Wohnung in der näheren Umgebung zu suchen wg. dem schulbesuch des Kindes.Nach weitem Suchen hat sie immr noch kein Erfolg.Sie schickt dem Vermieter ein Schreiben mit der Bitte um Verlängerung der Frist.Anstatt einer Antwort erhält sie Schreiben mit offen Beträgen von 300 Euro,welche von der Hilfsstelle zu gezahlt werden sollten.Die Frau versichert die Klärung und Zahlung.Allerdings zieht sich der Besprechungstermin unverschuldet in die Länge.Der Vermieter beantragt Zwangsvollstreckung über den Gerichtsvollzieher.(Obwohl ihm anschließend das geld innerhalb einer Frist von 10 Tagen zugesichert wurde.)Obendrauf bekommt die Frau nun den Streitwert: Insgesamt sind 4020Euro zu zahlen von denen sie 2/3 zu tragen hat. Die Frau fühlt sich unfair behandelt.Muss sie das alles so hinnehmen? Gibt es nicht doch eine Möglichkeit für wenigstens die Frist zu verlängern? Wie könnte sie vorgehen?
L.G.
An den öffentlichen Wohnraumhilfsstellen hat sie sich schon gemeldet allerdings besteht für sie erst Anspruch wenn sie Obdachlos ist.
Hallo,
Muss sie das alles so hinnehmen?
Da das ganze ja gerichtlich so geregelt wurde, fürchte mich mal: Ja.
L.G.
Markus