Hallo!
Folgender fiktiver Fall: Im Jahr 1999 hat ein Rentner-Ehepaar seiner Tochter ein Grundstück mit Haus geschenkt und sich dafür ein Nießbrauchrecht einräumen lassen. Das heißt, die Rentner bekommen die Miete, die das Mietshaus einbringt und zahlen auch die Renovierungen dafür. Die Frau ist im Pflegeheim und dafür wird die Miete sowie ein Teil ihres gesparten Geldes verwendet.
Kann man den Schenkungsvertrag abändern, so dass - sobald der Mann stirbt - die Eigentümerin sowohl die Miete bekommt als auch die Renovierungen des Miethauses bezahlt - also den Nießbrauch „aufheben“? Grund ist, dass das Geld der Nießbraucher nicht mehr für notwendige Renovierungen des Hauses ausreichen wird.
Kann man den Schenkungsvertrag abändern, so dass - sobald der
Mann stirbt - die Eigentümerin sowohl die Miete bekommt als
auch die Renovierungen des Miethauses bezahlt - also den
Nießbrauch „aufheben“? Grund ist, dass das Geld der
Nießbraucher nicht mehr für notwendige Renovierungen des
Hauses ausreichen wird.
wenn beide Parteien dem zustimmen, müsste das gehen!
Das hört sich gut an. Die Zustimmung des Rentner-Ehepaares dürfte kein Problem sein.
Auch hallo,
das dürfte so lange kein Problem sein, wie das Gesparte für die
Heimkosten ausreicht.
Sollte das nicht mehr der Fall sein, wird wohl die Tochter für den
Rest aufkommen müssen.
Denn wenn das Sozialamt einspringen muss, wird es nachschauen, wo das
Vermögen abgeblieben ist und da gibts irgendwas mit Rückgängigmachen
von Schenkungen innerhalb eines gewissen Zeitraums - da dürfte dann
zumindest die Aufhebung des Nießbrauchs drunter fallen.
Glaub ich.
Grüßle
Bettina
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Kann man den Schenkungsvertrag abändern, so dass - sobald der
Mann stirbt - die Eigentümerin sowohl die Miete bekommt als
auch die Renovierungen des Miethauses bezahlt - also den
Nießbrauch „aufheben“? Grund ist, dass das Geld der
Nießbraucher nicht mehr für notwendige Renovierungen des
Hauses ausreichen wird.
wenn beide Parteien dem zustimmen, müsste das gehen!
Das hört sich gut an. Die Zustimmung des Rentner-Ehepaares
dürfte kein Problem sein.
das dürfte so lange kein Problem sein, wie das Gesparte für
die Heimkosten ausreicht. Sollte das nicht mehr der Fall sein, wird :wohl die Tochter für den Rest aufkommen müssen.
Denn wenn das Sozialamt einspringen muss, wird es nachschauen,
wo das Vermögen abgeblieben ist und da gibts irgendwas mit
Rückgängigmachen von Schenkungen innerhalb eines gewissen Zeitraums - :da dürfte dann zumindest die Aufhebung des Nießbrauchs drunter :fallen.
Die Tochter kann für die Heimkosten nicht aufkommen, da sie selbst von einer Witwenrente lebt. Außerdem müsste sie ja für die Renovierungen aufkommen. Ich weiß, dass man Schenkungen 10 Jahre lang rückgängig machen kann. Ist die Aufhebung des Nießbrauchs auch einer Schenkung?
Kann man den Schenkungsvertrag abändern, so dass - sobald der
Mann stirbt - die Eigentümerin sowohl die Miete bekommt als
auch die Renovierungen des Miethauses bezahlt - also den
Nießbrauch „aufheben“? Grund ist, dass das Geld der
Nießbraucher nicht mehr für notwendige Renovierungen des
Hauses ausreichen wird.
wenn beide Parteien dem zustimmen, müsste das gehen!
Das hört sich gut an. Die Zustimmung des Rentner-Ehepaares
dürfte kein Problem sein.
das dürfte so lange kein Problem sein, wie das Gesparte für
die Heimkosten ausreicht. Sollte das nicht mehr der Fall sein, wird
wohl die Tochter für den Rest aufkommen müssen.
Denn wenn das Sozialamt einspringen muss, wird es nachschauen,
wo das Vermögen abgeblieben ist und da gibts irgendwas mit
Rückgängigmachen von Schenkungen innerhalb eines gewissen Zeitraums
:da dürfte dann zumindest die Aufhebung des Nießbrauchs
drunter :fallen.
Die Tochter kann für die Heimkosten nicht aufkommen, da sie
selbst von einer Witwenrente lebt. Außerdem müsste sie ja für
die Renovierungen aufkommen. Ich weiß, dass man Schenkungen 10
Jahre lang rückgängig machen kann. Ist die Aufhebung des
Nießbrauchs auch einer Schenkung?
Gruß
Tanja
Hallo Tanja,
ehrlich gesagt, ich WEISS es nicht. Vielleicht kann man die Frage
genau so nochmal posten.
Aber ich denke mir, dass die Schenkung unter der Auflage Nießbrauch
gemacht wurde, wird schon einen Grund haben. Die Mieteinnahmen
sollten wohl die finanzielle Situation der Schenker in der Zukunft
(Alter, Pflegebedürftigkeit) sichern, aber das Haus selbst im Fall
der Fälle vor dem Zugriff des Sozialamts sichern. Wegen der
Erbschaftssteuer kann es wohl nicht gewesen sein, da ja die
Schenkungssteuer angefallen ist, oder?
Und wenn jetzt dieser Nießbrauch aufgehoben wird, dann ist das -
meinem persönlichen Empfinden nach jedenfalls - als würde da ein dem
Schenker zustehedes Einkommen verschenkt… und ich glaube nicht,
dass das Sozialamt damit einverstanden wäre …
Aber stell doch die Frage unter diesem Aspekt nochmal:
„Ist die Aufhebung von Nießbrauch eine neuerliche Schenkung“ oder so.
Bin gespannt auf „fachliche“ Antworten.
Habe auch ähnliche Situation (aber noch ohne Pflegefall).
Kann man den Schenkungsvertrag abändern, so dass - sobald der
Mann stirbt - die Eigentümerin sowohl die Miete bekommt als
auch die Renovierungen des Miethauses bezahlt - also den
Nießbrauch „aufheben“? Grund ist, dass das Geld der
Nießbraucher nicht mehr für notwendige Renovierungen des
Hauses ausreichen wird.
wenn beide Parteien dem zustimmen, müsste das gehen!
Das hört sich gut an. Die Zustimmung des Rentner-Ehepaares
dürfte kein Problem sein.
das dürfte so lange kein Problem sein, wie das Gesparte für
die Heimkosten ausreicht. Sollte das nicht mehr der Fall sein, wird
wohl die Tochter für den Rest aufkommen müssen.
Denn wenn das Sozialamt einspringen muss, wird es nachschauen,
wo das Vermögen abgeblieben ist und da gibts irgendwas mit
Rückgängigmachen von Schenkungen innerhalb eines gewissen Zeitraums
:da dürfte dann zumindest die Aufhebung des Nießbrauchs
drunter :fallen.
Aber ich denke mir, dass die Schenkung unter der Auflage
Nießbrauch
gemacht wurde, wird schon einen Grund haben. Die Mieteinnahmen
sollten wohl die finanzielle Situation der Schenker in der
Zukunft
(Alter, Pflegebedürftigkeit) sichern, aber das Haus selbst im
Fall
der Fälle vor dem Zugriff des Sozialamts sichern.
Genau so war das auch gedacht.
Wegen der
Erbschaftssteuer kann es wohl nicht gewesen sein, da ja die
Schenkungssteuer angefallen ist, oder?
Nein, es ist keine Schenkungssteuer angefallen weil das Grundstück samt Haus dafür zu wenig wert war.
Und wenn jetzt dieser Nießbrauch aufgehoben wird, dann ist das
meinem persönlichen Empfinden nach jedenfalls - als würde da
ein dem
Schenker zustehedes Einkommen verschenkt… und ich glaube
nicht,
dass das Sozialamt damit einverstanden wäre …
Das glaube ich auch nicht. Aber das Sozialamt würde wohl auch nicht anerkennen, dass Kosten für notwendige Renovierungen von den Mieteinnahmen abgezogen werden, mit denen die Heimkosten bezahlt werden.
Folgender fiktiver Fall: Im Jahr 1999 hat ein Rentner-Ehepaar
seiner Tochter ein Grundstück mit Haus geschenkt und sich
dafür ein Nießbrauchrecht einräumen lassen. Das heißt, die
Rentner bekommen die Miete, die das Mietshaus einbringt und
zahlen auch die Renovierungen dafür. Die Frau ist im
Pflegeheim und dafür wird die Miete sowie ein Teil ihres
gesparten Geldes verwendet.
Kann man den Schenkungsvertrag abändern, so dass - sobald der
Mann stirbt - die Eigentümerin sowohl die Miete bekommt als
auch die Renovierungen des Miethauses bezahlt - also den
Nießbrauch „aufheben“? Grund ist, dass das Geld der
Nießbraucher nicht mehr für notwendige Renovierungen des
Hauses ausreichen wird.
Hier ist wohl schon mal was im Argen: Für notwendige Renovierungen muss aus einem Teil der Mieteinnahmen eine Rückstellung gebildet werden. Wie das aussehen könnte, weiß mit Sicherheit ein Steuerberater. Dieser Teil wären dann schon von Haus aus keine Einkünfte, die für die Pflegekosten aufzuwenden wären.
Dann wäre auch keine Notwendigkeit mehr da, die Schenkung abzuändern. Das Geld für Renovierungen bliebe trotzdem erhalten.
Aber aus den angegebenen Fakten ist der Fall für mich nicht vollständig. Diese Fakten sollte man aber möglicherweise der Datenmenge wegen nicht in einem Internetforum ausbreiten, sondern lieber einen Fachmann (oder -frau) zu Rate ziehen.
Folgender fiktiver Fall: Im Jahr 1999 hat ein Rentner-Ehepaar
seiner Tochter ein Grundstück mit Haus geschenkt und sich
dafür ein Nießbrauchrecht einräumen lassen. Das heißt, die
Rentner bekommen die Miete, die das Mietshaus einbringt und
zahlen auch die Renovierungen dafür. Die Frau ist im
Pflegeheim und dafür wird die Miete sowie ein Teil ihres
gesparten Geldes verwendet.
Kann man den Schenkungsvertrag abändern, so dass - sobald der
Mann stirbt - die Eigentümerin sowohl die Miete bekommt als
auch die Renovierungen des Miethauses bezahlt - also den
Nießbrauch „aufheben“? Grund ist, dass das Geld der
Nießbraucher nicht mehr für notwendige Renovierungen des
Hauses ausreichen wird.
Hier ist wohl schon mal was im Argen: Für notwendige
Renovierungen muss aus einem Teil der Mieteinnahmen eine
Rückstellung gebildet werden. Wie das aussehen könnte, weiß
mit Sicherheit ein Steuerberater. Dieser Teil wären dann schon
von Haus aus keine Einkünfte, die für die Pflegekosten
aufzuwenden wären.
Ach so. Das heißt, das Sozialamt dürfte nicht die gesamten Mieteinnahmen für die Heimkosten verlangen.
Dann wäre auch keine Notwendigkeit mehr da, die Schenkung
abzuändern. Das Geld für Renovierungen bliebe trotzdem
erhalten.
Das wäre schön.
Aber aus den angegebenen Fakten ist der Fall für mich nicht
vollständig. Diese Fakten sollte man aber möglicherweise der
Datenmenge wegen nicht in einem Internetforum ausbreiten,
sondern lieber einen Fachmann (oder -frau) zu Rate ziehen.
Aber ich denke mir, dass die Schenkung unter der Auflage
Nießbrauch
gemacht wurde, wird schon einen Grund haben. Die Mieteinnahmen
sollten wohl die finanzielle Situation der Schenker in der
Zukunft
(Alter, Pflegebedürftigkeit) sichern, aber das Haus selbst im
Fall
der Fälle vor dem Zugriff des Sozialamts sichern.
Genau so war das auch gedacht.
Und wenn jetzt dieser Nießbrauch aufgehoben wird, dann ist das -
meinem persönlichen Empfinden nach jedenfalls - als würde da
ein dem Schenker zustehedes Einkommen verschenkt… und ich glaube
nicht, dass das Sozialamt damit einverstanden wäre …
Das glaube ich auch nicht. Aber das Sozialamt würde wohl auch
nicht anerkennen, dass Kosten für notwendige Renovierungen von
den Mieteinnahmen abgezogen werden, mit denen die Heimkosten
bezahlt werden.
Gruß
Tanja
Hallo Tanja,
auch das weiss ich leider nicht … aber wenn die Renovierung
DRINGEND erforderlich ist (Erhaltung!) um Mieteinnahmen erzielen zu
können … könnte ich mir vorstellen, dass wenigstens ein Teil …
Ich sehe halt das Risiko, dass - wenn der Nießbrauch (als Bedingung
der Schenkung) aufgehoben wird - das Sozialamt möglicherweise die
ganze Schenkung anfechten kann.
Wie gesagt, ich WEISS es NICHT und nehme daher immer mal den
schlimmstmöglichen Fall an (bin bissle paranoid?)
Kannst Du nicht vielleicht bei dem Notar nachfragen, der damls die
Schenkung und den Nießbrauch beurkundet hat? Der müsste doch wissen,
wie das zu handhaben ist, wenn Teile eines solchen Vertrages
rückgängig gemacht werden sollen.