… Grunderwerbssteuerkosten vom Kauf eines Hauses steuerlich absetzen?
Wenn das Haus der Einkünfteerzielung dient, ja.
Sie gehören dann - soweit sie sich auf das Gebäude (nicht auf den Grund und Boden) beziehen - zur Bemessungsgrundlage der Absetzungen für Abnutzung (AfA).
Wenn mit dem Haus Einnahmen erzielt werden, die steuerlich relevant sind ja, sowohl Notar, als auch Grundsteuer und die Kosten des Amtsgerichtes für die Grundbucheinträge.
Es ist dabei zu unterscheiden zwischen Kosten für die Finanzierung / Grundschuldeintragungen, die sind als Finanzierungskosten sofort abzugsfahig
und den Nebenkosten für den reinen Grundstückserwerb. Diese werden gegebenenfalls im selbselben Verhältnis wie der eigentliche Kaufpreis auf Gebäube (Absetztber / Abschreibung über Absetztung für Abnutzung kurf AfA) und Grund und Boden (nicht absetzt/abschreibbar) verteilt.