… abmelden oder stillegen
Ich bin Halter eines Autos, mein Bekannter hat aber die Papiere. Ich habe aber die Kennzeichen. Jetzt meine Frage: Kann dieser Bekannte ohne mein Zutun den Wagen abmelden oder stilllegen?
Hallo,
das kommt darauf an, was Du mit „Papieren“ meinst. Wenn es sich um den Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein handelt, wie sie früher hießen, kann der Inhaber kann den Wagen auf sich ummelden, ihn stillegen … Allerdings tauchen Probleme auf, wenn er den Fahrzeugschein, d.h. die aktuelle Zulassungsbescheinigung, nicht hat. Das ist die gleiche Situation, wie wenn der Wagen regulär verkauft worden wäre. Auch dann hätte der Erwerber beide Papiere…
Gruß
Michael Artus
Hallo,
das kommt darauf an, was Du mit „Papieren“ meinst. Wenn es
sich um den Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein handelt, wie sie
früher hießen, kann der Inhaber kann den Wagen auf sich
ummelden, ihn stillegen … Allerdings tauchen Probleme auf,
wenn er den Fahrzeugschein, d.h. die aktuelle
Zulassungsbescheinigung, nicht hat.
Das hab ich ja alles irgendwie nicht verstanden, worauf willst Du hinaus?
Das ist die gleiche
Situation, wie wenn der Wagen regulär verkauft worden wäre.
Auch dann hätte der Erwerber beide Papiere…
Nein, ist es nicht, denn dann der hätte der Käufer ja auch die Kennzeichen, und das ist der Punkt um den es hier geht…
hallo!
ich kenne es nur so, dass man die kennzeichen mitnehmen, die tüv plakette/stadtsiegel vor ort entwerten und diese dann dem sachbearbeiter vorlegen muss.
am besten beim zuständigen straßenverkehrsamt anrufen und nachfragen.
viele grüße
whitby
Hallo Michael, mit Papieren meine ich natürlich den Brief und den Fahrzeugschein. Den hat aber mein Bekannter. Ich habe das Auto und die Kennzeichen. Ist ein Streit, weil bis dahin haben wir beide das Auto genutzt. Er hat die Papiere mir quasi weggenommen. Und jetzt will ich nur wissen, ob er das Auto ohne die Schilder und ohne mein Zutun das Auto abmelden kann oder stillegen oder überhaupt mir schaden kann…
Lieben Gruß
Natikati
Moin!
Hallo Michael, mit Papieren meine ich natürlich den Brief und
den Fahrzeugschein. Den hat aber mein Bekannter. Ich habe das
Auto und die Kennzeichen. Ist ein Streit, weil bis dahin haben
wir beide das Auto genutzt. Er hat die Papiere mir quasi
weggenommen. Und jetzt will ich nur wissen, ob er das Auto
ohne die Schilder und ohne mein Zutun das Auto abmelden kann
oder stillegen
Ja, das kann er. Er könnte die Kennzeichen als gestohlen melden und den Wagen abmelden.
oder überhaupt mir schaden kann…
Er könnte das Auto als gestohlen melden.
Wichtig ist hier, wem das Auto wirklich gehört.
Gibt es z.B. einen Kaufvertrag, der auf einen von Euch beiden läuft? Habt Ihr eine schriftliche Vereinbarung über Eigentum und Nutzung getroffen?
Wer steht in den Papieren?
By the way: Du könntest natürlich mit den Kennzeichen zur Zulassungsstelle marschieren und Deinerseits die Papiere als verloren melden.
Bei solchen Aktionen muss man allerdings eine eidesstattliche Versicherung zum Verlust der Papiere abgeben. Hier falsche Angaben zu machen dürfte keine gute Idee sein…
Ihr solltet zunächst klären, wem der Wagen gehört. Dabei reicht es nicht zu sagen: „ich stehe im / habe den Fahrzeug-Brief, also ist es mein Auto“. Zur Not könntet Ihr Euch darauf einigen, das Auto zu verkaufen und den Erlös aufzuteilen.
Gruß,
M.