Kann man sagen "Beglaubigter Übersetzer"?

Hallo zusammen,

ein vereidigter Übersetzer hat in seiner Übersetzung geschrieben, dass er ein „beglaubigter Übersetzer“ ist? Da frage ich mich, wie dieser Übersetzer denn vereidigt wurde, wenn er „beglaubigter Übersetzer“ schreibt. Liege ich da denn falsch und man kann wirklich sagen „Beglaubigter Übersetzer“?

Danke

Hi.

Der Begriff „beglaubigter Übersetzter“ ist mir nicht geläufig. Normalerweise redet man von „vereidigt“, „beeidigt“, oder „ermächtigt“. Keine Ahnung wie darauf kommt.

Moin,

sagen kann man alles, ich würde allerdings zu gern die siegelführende Behörde sehen, die einem Übersetzer einen Stempel auf die A…backe klatscht. Details siehe hier

Gruß
Ralf

Servus,

vermutlich ist dieser Übersetzer kein deutscher Muttersprachler, und er hat gegen die Grundregel verstoßen, dass man in seinem Fach nie von der Muttersprache weg arbeiten sollte (oder Du verrätst nicht, dass die Übersetzung in Wirklichkeit vom Deutschen in eine andere Sprache ging, das kann natürlich auch sein).

Gemeint ist hier wahrscheinlich eben nicht der beeidigte Übersetzer (‚sworn translator‘), sondern ein ‚certified translator‘, dessen Qualifikation von einer berufsständischen Vereinigung bestätigt worden ist. Da es keinen analogen deutschen Begriff gibt (sachlich entspräche das der Staatsprüfung oder einer IHK-Prüfung, aber was nicht vom Staat oder einer IHK abgenommen worden ist, darf eben in D nicht so genannt werden), ist der in seinem Mutterland von einer berufsständischen Organisation zertifzierte Übersetzer frei darin, wie er den Begriff im Deutschen wiedergeben möchte. Es kann gut sein, dass er damit ganz richtig liegt, wenn er sich nicht ‚zertifiziert‘ nennt - würde mich nicht wundern, wenn irgendwelche Qualitätskasper in D eine Art Markenschutz für diesen Begriff in Anspruch nähmen.

Kurzer Sinn:

Ja, natürlich kann man „Beglaubigter Übersetzer“ sagen, wenn mit dem Begriff eine Bestätigung der Qualifizierung von dritter Seite bezeichnete wird, die in dieser Form in Deutschland nicht stattfindet.

Schöne Grüße

MM

Hallo Ralf,

wie würdest Du den (z.B. von der ATA) ‚certified translator‘ im Deutschen wiedergeben?

Schöne Grüße

MM

Servus,

Er meint ganz schlicht etwas anderes, so dass jeder dieser drei Begriffe falsch wäre.

Wie sollte ‚certified translator‘ im Deutschen wiedergegeben werden? „Durch die ATA anerkannter Übersetzer“ klingt, meine ich, mindestens so schräg.

Schöne Grüße

MM

Nun ja, ich würde dann schon tatsächlich eher „bestätigter“ als „beglaubigter“ Übersetzer sagen, denn man kann zwar Dokumente beglaubigen, aber keine Menschen. :wink:

Auf der anderen Seite ist als zweite Bedeutung im Duden tatsächlich so etwas Ähnliches angegeben:

      (einen diplomatischen Vertreter) in seinem Amt bestätigen, akkreditieren
      Beispiel
          ein bei einem benachbarten Staat beglaubigter Botschafter

klingt aber trotzdem schräg, finde ich persönlich. Möglich wäre auch „geprüfter Übersetzer“.

Gruß
Christa

Servus MM,

da ich ATA nicht kenne: von der (dem) ATA zertifizerter Übersetzer. Dann kann sich jeder aussuchen, was unter zertifiziert zu verstehen ist.

Seit ISO 9001 bin ich gegen Zertifikate allergisch, da hieß das nämlich schlicht: Mitarbeiter weiß, wo es steht.

Gruß
Ralf

Servus,

das ist aber für Übesetzer ganz, ganz ungünstig. DIN EN ISO 17100 führt nämlich keineswegs zu einer Aussage über die Qualität eines Übersetzers, ganz im Gegensatz zu den Kriterien, die Verbände wie der BDÜ (Deutschland) oder die ATA (USA) in diesem Zusammenhang anlegen.

Von daher ist es sicherlich sinnvoll, wenn ein Übersetzer, der was kann und das auch schon nachprüfbar unter Beweis gestellt hat, sich nicht grad „zertifiziert“ nennt, weil dann ganz viele Leute sofort an die unsägliche DIN EN ISO 17100 denken.

Schöne Grüße

MM

Na ja, wenn BDÜ und ATA dazu nichts einfällt - auf uns brauchen sie nicht zu hoffen. Odrr?

Gruß
Ralf

ps: Mitarbeiter weiß, wo es der Ordner steht.

No ja - schade. Es hätte mir Vergnügen gemacht, mit @Marned zusammen herauszuarbeiten, was da Sache ist, warum sein Übersetzer so schreibt und wie man ggf. besser schreiben könnte.

Aber dem ist es ja anscheindend doch nicht mehr so wichtig mit seiner Frage.

Schöne Grüße

MM

Ja leider, wie so oft. :unamused:

Hallo!

über diese Frage habe ich auch mal den Kopf zerbrochen. „Amtlicher Übersetzer“ wäre die bessere Variante

Grüße

Hallo Nadja,

das

halte ich für falsch. Diesen Begriff gibt es im Deutschen nicht.

Nach deutschem Recht ist ein Übersetzer entweder öffentlich bestellt, d.h. er darf Übersetzungen für Gerichte anfertigen, und heißt dann korrekt „Beeidigter Übersetzer“, oder eben nicht.

Eine eigentliche Zertifizierung gibt es nur im Zusammenhang mit Qualitätsmanagement, und die für Übersetzer maßgebliche Norm ISO 17100 erlaubt überhaupt keine Aussage über die fachliche Qualifikation eines Übersetzers bzw. über die Qualität seiner Arbeit.

Abgesehen von der Beeidigung gem. § 189 Abs. 2 GVG gibt es abgesehen von den Abschlüssen der entsprechenden Studiengänge, die ebenfalls keine Aussage über die Qualität der Arbeit eines Übersetzers möglich machen, die Staatsprüfung und die IHK-Prüfung. Beide dürfen aber nur von Übersetzern benannt werden, die sie auch abgelegt haben: Ein Übersetzer aus dem Ausland, der eine Prüfung abgelegt hat, die der deutschen Staatsprüfung entspricht, darf sich trotzdem nicht „Staatlich geprüfter Übersetzer“ nennen.

Zuletzt gibt es noch einen Nachweis für die Qualifikation eines Übersetzers, der allerdings nur Insidern verständlich ist: Das ist die Mitgliedschaft im Berufsverband BDÜ, der nur Übersetzer mit nachgewiesener Qualifikation aufnimmt.

Wie Du siehst, ist für einen Übersetzer, der nach dem Recht eines anderen Landes „certified“ ist (und leider hat uns der Fragesteller @Marned völlig alleine gelassen mit der Frage, was genau hier eigentlich vorliegt), in deutschen Begriffen kein Platz.

Wie immer in solchen Fällen sollte also für einen Begriff aus einem fremden Rechtssystem im Deutschen ein Begriff gewählt werden, der konkret beschreibt, was der Inhalt des Begriffs in der Quellsprache ist, und nicht einer, der bei Unkundigen den Eindruck erwecken kann, es gäbe ihn im deutschen Rechtssystem. Daher halte ich den Begriff „amtlicher Übersetzer“ für falsch: Er gibt vermutlich etwas ganz anderes wieder, als der von @Marned zitierte Übersetzer ist und macht, vor allem aber erweckt er den Eindruck, es gäbe im deutschen Rechtssystem diesen Begriff.

Wenn @Marned geschrieben hätte, was genau wiedergegeben werden soll - wahrscheinlich handelt es sich dabei um eine Prüfung, die ein Berufsverband abnimmt -, könnte man auch einen zutreffenden Begriff dafür finden. Ein von der ATA geprüfter Übersetzer sollte z.B. im Deutschen genau das schreiben, was auch der Fall ist:

William F. Katzenjammer
ATA-geprüfter Übersetzer

Schöne Grüße

MM

Hallo Aprilfisch,

danke für die ausführliche Erläuterung. In diesem Thread habe ich sowohl die Verwendung „vereidigt“ und „beeidigt“ gesehen. Siehst du hier Unterschiede zwischen einem beeidigten und einem vereidigten Übersetzer?

Danke Sehr

Hallo Nadja,

nein. Inhaltlich gibt es keinen Unterschied - im Sprachgebrauch ist ‚vereidigt‘ eher allgemeinsprachlich bis umgangssprachlich, während ‚beeidigt‘ eher verwendet wird, wenn der Sprecher/Schreiber genauer weiß, wovon er redet.

Interessant ist sprachlich übrigens, dass Übersetzer, die aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid ablegen wollen oder dürfen, dennoch als „beeidigt“ gelten, wenn sie eine entsprechende Bekräftigung gem. § 189 GVG abgegeben haben.

Schöne Grüße

MM

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