Hallo Nadja,
das
halte ich für falsch. Diesen Begriff gibt es im Deutschen nicht.
Nach deutschem Recht ist ein Übersetzer entweder öffentlich bestellt, d.h. er darf Übersetzungen für Gerichte anfertigen, und heißt dann korrekt „Beeidigter Übersetzer“, oder eben nicht.
Eine eigentliche Zertifizierung gibt es nur im Zusammenhang mit Qualitätsmanagement, und die für Übersetzer maßgebliche Norm ISO 17100 erlaubt überhaupt keine Aussage über die fachliche Qualifikation eines Übersetzers bzw. über die Qualität seiner Arbeit.
Abgesehen von der Beeidigung gem. § 189 Abs. 2 GVG gibt es abgesehen von den Abschlüssen der entsprechenden Studiengänge, die ebenfalls keine Aussage über die Qualität der Arbeit eines Übersetzers möglich machen, die Staatsprüfung und die IHK-Prüfung. Beide dürfen aber nur von Übersetzern benannt werden, die sie auch abgelegt haben: Ein Übersetzer aus dem Ausland, der eine Prüfung abgelegt hat, die der deutschen Staatsprüfung entspricht, darf sich trotzdem nicht „Staatlich geprüfter Übersetzer“ nennen.
Zuletzt gibt es noch einen Nachweis für die Qualifikation eines Übersetzers, der allerdings nur Insidern verständlich ist: Das ist die Mitgliedschaft im Berufsverband BDÜ, der nur Übersetzer mit nachgewiesener Qualifikation aufnimmt.
Wie Du siehst, ist für einen Übersetzer, der nach dem Recht eines anderen Landes „certified“ ist (und leider hat uns der Fragesteller @Marned völlig alleine gelassen mit der Frage, was genau hier eigentlich vorliegt), in deutschen Begriffen kein Platz.
Wie immer in solchen Fällen sollte also für einen Begriff aus einem fremden Rechtssystem im Deutschen ein Begriff gewählt werden, der konkret beschreibt, was der Inhalt des Begriffs in der Quellsprache ist, und nicht einer, der bei Unkundigen den Eindruck erwecken kann, es gäbe ihn im deutschen Rechtssystem. Daher halte ich den Begriff „amtlicher Übersetzer“ für falsch: Er gibt vermutlich etwas ganz anderes wieder, als der von @Marned zitierte Übersetzer ist und macht, vor allem aber erweckt er den Eindruck, es gäbe im deutschen Rechtssystem diesen Begriff.
Wenn @Marned geschrieben hätte, was genau wiedergegeben werden soll - wahrscheinlich handelt es sich dabei um eine Prüfung, die ein Berufsverband abnimmt -, könnte man auch einen zutreffenden Begriff dafür finden. Ein von der ATA geprüfter Übersetzer sollte z.B. im Deutschen genau das schreiben, was auch der Fall ist:
William F. Katzenjammer
ATA-geprüfter Übersetzer
Schöne Grüße
MM