ich war 1 Jahr als Schülerin nicht versichert.Nun bin ich durch ein Arbeitsverhältnis seit ca 3 Monaten wieder krankenversichert und habe mich beim gleichen Anbieter wieder melden lassen.
Normalerweise sollte man pflichtversichert sein, traue mich aber auch nicht bei der zuständigen Kasse nach zu fragen ob alles i.O. ist. Von seitens der Kasse habe ich auch nichts gehört geschweige einen Nachzahlungsbescheid erhalten.
Kann ich meine alte KK Karte nun weiterhin verwenden? Ich müsste mal zum Arzt und frage mich ob dieser dann merken könnte das ich nicht versichert war.
Hallo Vive-Maria,
leider kann ich Dir nicht weiter helfen. Meiner Meinung nach spricht nichts dagegen direkt bei der Versicherung zu fragen.
Kippi89
Liebe Fragerin,
auf Grund Ihrer Angaben kann ich da beim besten Willen nicht weiterhelfen. Es ist in D für einen Schüler fast unmöglich, nicht krankenversichert zu sein. Sind Sie in der Gesetzlichen Krankenversicherung oder Privat versichert. Warum haben Sie keine „neue“ Versichertenkarte, wenn Sie seit drei Monaten bei einer Kasse versichert sind?
Gruß
hajobueno
Hallo Vive-Marie,
also Du must schon mit offenen Karten spielen. Leistungen in Anspruch nehmen aber nach Möglichkeit nichts bezahlen, geht nicht. Um das zu klären, musst Du schon mit Deiner Krankenkasse Kontakt aufnehmen. Nur so lässt sich der aktuelle Status feststellen. Übrigens, seit ein paar Jahren kannst Du gar nicht mehr „unversichert“ sein, es sei denn, Du warst im Ausland. Eine gesetzliche Regelung (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) sorgt dafür, dass alle Personen krankenversichert sind.
Gruß
Harald
Ich habe in dieser Zeit gar keine Leistungen in Anspruch genommen. Ist dies nicht relevant?
Ich bin 24 und habe ein Privat Studium begonnen welches beim Bafögamt als Schüler Status gilt. Ich war stets in der gesetzlichen Krankenversicherung.
ich wundere mich selbst warum ich keine neue VK bekommen habe. Mein AG weiss über die Situation bescheid,ich habe Ihm einfach die Daten meiner alten Versicherung durch gegeben. Oder muss man sich in meinem Fall praktisch wieder neu bei der Krankenkasse anmelden?
Gibt es auch die Möglichkeit in die Familienversicherung einzutreten wenn die Mutter aber arbeitslos gemeldet ist?
Nein, das spielt keine Rolle.
Hallo,
Kann ich meine alte KK Karte nun weiterhin verwenden?
Wenn Du noch mehr Ärger haben willst, tu es!
Vieleicht gibt/gab es noch eine Familienversicherung als Schülerin! Hast Du dies mal überprüfen lassen?
VG, René
Hallo,
wenn Sie ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ausüben MUSS der Arbeitgeber Sie anmelden.
Daher sollten Sie auf jeden Fall die Kasse anfragen ob er Sie angemeldet hat, drumrum kommen Sie sowieso nicht
MfG
Thomas H.
Liebe Fragerin,
eigentlich sollte bei Ihnen mit der Versicherung Alles OK sein. Wenn Sie sozialversicherungspflichtig angestellt sind, muss Ihr Arbeitgeber Sie an die KV gemeldet haben und auch die Beiträge dorthin abführen. Dann sollten Sie jeztt ordntliches Mitglied der KV sein und zu jedem für die gesetzliche Krankenversicherung zugelassenen Arzt gehen können.
gute Besserung
hajobueno
Hallo!
Das du nicht versichert warst, kann ich mir nicht vorstellen. Laut Gesetz MUSS jeder eine Krankenversicherung haben. Darf ich fragen wie alt du bist? Denn wenn du unter 25 Jahren bist, kann es sein, das du bei deinen Eltern kostenfrei familienversichert warst. Dann hätten deine Eltern aber einen Antrag auf Familienversicherung unterschreiben müssen. Oder bist du verheiratet? Dann warst du vielleicht (ohne Altersgrenze) bei dem Ehemann mitversichert.
Solltest du über 25 Jahre alt gewesen sein, hättest du dich auf jeden Fall selber versichern müssen. Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, das deine Krankenkasse sich dann nicht bei dir gemeldet hätte.
Mein Tip: Wenn dein Arbeitgeber dich bereits bei der Krankenkasse angemeldet hat, besorg dir doch einfach mal eine Versicherungsbestätigung. Dann kannst du dir sicher sein, das du jetzt versichert bist. Und wegen der Krankenversicherungskarte würde ich bei der Kasse nachfragen. Vom Grunde her kannst du diese nutzen solang deine neue Karte noch nicht da ist. Würde das aber trotzdem mit deinem Kundenberater absprechen.
Anmerkung: Wenn die neue Krankenversichertenkarte nach 3 Monaten noch nicht da ist würde ich unbedingt mal bei der Krankenkasse nachfragen-sowas dauert in der Regel nur 10 Werktage.
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
Hallo,
ich kann Ihnen dazu direkt nichts sagen, das scheint mir etwas kurios zu sein, was Sie da scildern.
Kann Ihnen aber, wenn Sie dies wollen, eine Telefonnummer eines Pertners geben,der Ihnen das beantworten könnte.
Bitte melden Sie sich,wenn Sie die Nummer wollen.
LG Wolfgang Slowik
Hallo! Du bekommst von deinem Arbeitgeber eine Meldebescheinigung (zur Sozialversicherung). Wenn du die bekommen hast, solltest du auch bei der KK gemeldet sein.
Gruß, Christian
Hallo,
wenn die alte Karte noch gültig ist, kannst Du sie jederzeit nutzen. Da die Kasse Dich bisher noch nicht wegen der nichtversicherten Zeit kontaktiert hat, wird sie es vermutlich auch nicht weiter verfolgen.
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Ich habe nun bei der KK angerufen und eine neue KK Karte beantragt. Von deren Seite scheint wohl alles in Ordnung zu sein sonst hätte die Sachbearbeiterin ja etwas gesagt.
Jetzt heisst es einfach abwarten und gucken ob noch eine Nachzahlung ansteht, jedenfalls bin ich jetzt ganz normal gemeldet und kann wieder zum Arzt.
Hallo,
meine erste Frage wäre aus welchem Grund Sie 1 Jahr als Schülerin nicht versichert waren? Wenn z.B. ein Auslandsaufenthalt der Grund war, dann wäre zu prüfen, ob die Mitgliedschaft ganz beendet wurde, oder nur ruhte. Aber zu Ihrer Frage: Wenn die Versichertennummer auf Ihrer alten Krate die gleiche ist wie die jetzige Mitgliedsnummer, dann können Sie die alte Karte verwenden - falls die Nummern nicht identisch sind nicht! Dann sollten Sie bei Ihrer Kasse anrufen und fragen wann Sie mit Ihrer Karte rechnen können.
Gruß
Jörg Lucks
hallo,
ich möchte versuchen Dir zu antworten.
Als Schülerin müsstest Du über Deine Eltern mitversichert gewesen sein.
Oder ?
Du musstet doch krankenversichert gewesen sein ?
Also, wenn Du tatsächlich 1 Jahr ohne Krankenversicherungsschutz warst
und nach diesem Jahr Dich bei der zuerst bestehenden
Versicherung angemeldt hast…bist du dort automatsich pflichtversichert.
Mit der Neuanmeldung bekommst Du automatisch von der
Krankenversicherung eine Versicherugskarte zugeschickt.
Eine Nachzahlung fäät nicht an, weil Du 1 Jahr ohne
den Krankenversicherungsschutz warst.
Ein Rat…ruf die Krankenversícherung an und frag bitte
nach wann die neue Versichertenkarte an Dich versendet wird.
Alles soweit verstanden ?
Sonst bitte erneut melden.
Gruss
Hi,
wenn die alte Karte noch nicht abgelaufen ist (steht unter „güktig bis“ mit Monat und Jahr) und die damalige Mitgliedsnummer der jetzigen entspricht (sollte eigentlich so sein), dann kann die Karte weiter genutzt werden.
Wenn nicht, dann mal bei der Kasse anrufen, auf den Beginn der neuen Mitgliedschaft vor 3 Monaten hin nach der benötigten Versicherungskarte, die eigentlich zuzuschicken gewesen wäre, hinweisen. Sollte ohne Probleme gehen.
Wie kommt es das Sie als Schüler 1 Jahr nicht versichert waren.
Hier musten Sie doch nur angeben das Sie wieder für diese Zeit Familienversichert werden solange Sie diese Schuhle besuchten.Danach wenn Sie wieder arbeiten sind Sie wieder bei der GKV versichert als Mitglied.
Also keine Angst Sie sollte dies schnell mit ihrer Krankenkasse regeln dann haben Sie auch keine Fehlzeit.