in der Abschiebepraxis kommt es ja zuweilen zu grotesken Ergebnissen: Kinder eines Deutschen und einer Ausländerin, die auf deutschem Boden geboren sind, inzwischen volljährig und mit deutscher Staatsangehörigkeit, dürfen natürlich bleiben. Aber ihre Mutter, die schon mehr als 20 Jahre hier lebt, soll das Land plötzlich verlassen.
Dass man Menschen adoptiert, die älter sind als man selbst, kommen ja vor und sind legal. Aber könnte man auch die eigene Mutter adoptieren und erhielte sie dadurch ein Aufenthaltsrecht?
Eine Erwachsenenadoption begründet in Deutschland für sich genommen kein Aufenthaltsrecht. In Österreich war das bis 2002 noch anders. Da gab es dann auch einen schwunghaften Adoptionshandel. Nach § 118 Fremdenpolizeigesetz (A) ist dieses Gewerbe dort inzwischen strafbar.
Ich glaube Dir fehlt da die Fantaie, welchen Zweck viele solcher Beziehungen überhaupt hatten. Da erkennt auch schonmal jemand die Vaterschaft eines hier geborenen Kindes an oder es wird geheiratet, um Ausländern irgendwann einen dauherhaften Aufenthaltsstatus zu verschaffen. Natürlich jeweils gegen ein gewisses Entgelt, und selbstverständlich gerne schwarz.