Kann man seine mündliche Zusage zurückziehen?

Nehmen wir an man ist noch nicht 18, doch steht im Mietvertrag als Mieter drin und der Vater macht eine mündliche Zusage, allerdings unter falschen Angaben der Vermieter (bspw: falsche Kündigungsdauer) dass der Auszug früher von statten gehen werde (ca.1 Monat).
Kann der Vertraglich festgelegte Mieter die Mündliche Zusage zurücknehmen?

Wie meinen?
Hi,

ich verstehe nur Bahnhof. Mündliche Zusagen müssen von demjenigen, der sie eingehalten haben will, bewiesen werden.

Z.B. durch Zeugen, Ton- oder Bildmaterial.

Darüber hinaus würde ich sagen, macht ein Mensch eine Fehlaussage und reagiert sein Gegenüber aufgrund dieser Aussage fehlerhaft, sollten beide das Gespräch wiederholen.

Gruß
Nita