kann man seine Rundfunkbeiträge zurückfordern, nachdem man seinen BAföG-Bescheid erst vor kurzem bekommen hat (welches für den Befreiungsantrag essentiell ist) und es für das Bewilligungszeitraum 01.09.2014 bis 31.08.2015 gilt?
Praktisch ist man ja seit dem 01.09. von den Rundfunkbeiträgen befreit, aber da das BAföG ein langwieriger Prozess ist, bekommt man seinen Bescheid halt ebend 2-3 Monaten später. Gibt es dazu genauere Infos?
Leider ist meine Frage dadurch nicht beantwortet. Die Frage bezog sich darauf, dass wenn man den BAföG Bescheid erst jetzt erhalten hat, aber die Ausbildungsförderung bereits vor über 2 Monaten begonnen hat (laut dem Bescheid) und man in der Zwischenzeit brav gezahlt hat, ob man die Beiträge wieder erstatten bekommen könnte?
Leider ist meine Frage dadurch nicht beantwortet. Die Frage
Eigentlich doch
bezog sich darauf, dass wenn man den BAföG Bescheid erst jetzt
erhalten hat, aber die Ausbildungsförderung bereits vor über 2
Monaten begonnen hat (laut dem Bescheid) und man in der
Zwischenzeit brav gezahlt hat, ob man die Beiträge wieder
erstatten bekommen könnte?
Im Gegensatz zur GEZ-Zeit - damals musste man sofort beantragen und später den Bescheid nachreichen - stellt man nun den Antrag, wenn man den Bescheid erhalten hat. Die Befreiung gilt dann rückwirkend vom im Bescheid genannten Datum an. Und natürlich werden dann zu viel gezahlte Gebühren zurückerstattet. Was man aber nicht machen sollte, von sich aus die Lastschrift zurückbuchen lassen.
Sie erhalten die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags ab dem auf dem Bewilligungsbescheid/der Bescheinigung genannten Leistungsbeginn, wenn Sie den Antrag binnen zwei Monaten einreichen, nachdem der Bescheid von der Behörde erstellt wurde. Beachten Sie bitte: Maßgeblich ist das Erstellungsdatum des Bescheids und nicht das Ausstellungsdatum der Bescheinigung. Geht der Antrag erst nach Ablauf der zwei Monate bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ein, erfolgt die Befreiung oder Ermäßigung ab dem Folgemonat nach Eingang des Antrags.
Für mich ist der Begriff „Ermäßigung“ eher vergleichbar mit Rabattierung, also das man aus gegebenen Anlass evtl. eine Befreieung ODER eine Rabattierung der Rundfunkbeiträge bekommt. Habe es nicht als Rückerstattung interpretiert. Ich habe nämlich von vielen gehört, dass man überzahlte Beiträge nicht erstattet bekommt, aber wenn man zu wenig bezahlt, man gezwungen wird es im nachhinein zu tun. Gut, dass dem nicht so ist.