Guten Abend,
angenommen man wohnt in einem WG-Zimmer. Man hat einen Vertrag von bestimmter Dauer unterschrieben.
Bsp.: "Das Mietverhältnis beginnt mit dem 1.10.2009 und endet am „semesterweise“, da der Vermieter nach Ablauf der Frist die Räume als Wohnung für sich selbst, seine Familienangehörigen, oder Angehörige seines Haushaltes nutzen will.
Keiner der drei aufgeführten Sachverhalte ist durchgestrichen. „Semesterweise“ ist kein konkretes Datum.
Habe mich bereits ein wenig informiert. Der Mieter muss KONKRET angeben, warum das Mietverhältnis endet, ansonsten handelt es sich um einen unbefristeten Vertrag.
Das Person möchte spätestens zum 1.03.10 ausziehen. Der Vermieter gestattet einen Auszug nur zum 31.3. und auch nur, wenn dieser Termin bestätigt wird.
Läuft ein BEFRISTETER Vertrag nicht zum angegebenen Datum aus? Verlängert er sich etwa automatisch ohen Kündigung?? Muss man überhaupt kündigen, wenn der Vertrag ausläuft? Es ist ja schließlich ein befristeter Vertrag.
Der Mieter hat sich an die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten gehalten und die Kündigung (am 1.12. für den 1.3.) fristgerecht schriftlich eingereicht. Die Kündigungsfrist gilt aber nur, wie ich gehört habe, bei unbefristeten Verträgen. Ist das korrekt?
Kann man einen befristeten Vertrag nich mit 3 monatiger Frist kündigen?
Es ist nun die Frage, handelt es sich bei dem oben beschriebenen Vertrag wirklich um einen befristeten? (aufgrund der ungenauen Angaben).
Muss man kündigen, wenn man zum Datum „semesterweise“ ausziehen möchte?
Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Vertrags herrschte Wohnungsmangel. (Wie) kann man das nachweisen? Bei 20% höhere Miete als der Durchschnitt im Mietspiegel, spricht man (wenn Wohnungsknappheit vorhanden war) von überhöhter Miete. Wie kann man das nachweisen, wenn die Stadt keinen Mietspiegel besitzt?
Die Miete im aufgeführten Beispiel scheint überteuert. Daher möchte der Mieter auch keinen Nachmieter suchen, der das ganze Problem lösen könnte. Kein Nachmieter würde zu den Konditionen in den Vertrag einsteigen, da das Preis-Leistungs-Verhältnis kein gutes ist.
Wäre wirklich sehr nett, wenn mir jemand -natürlich nur auf rein theoretischere Ebene- Tipps geben könnte, ob und wie die fiktive Person am 1. März oder evtl. früher den Vertrag beenden kann.
Viele Grüße und vielen Dank,
molly