Guten Tag,
ich habe eine Frage, ob man sich z.B. an einem Ort in Deutschland beerdigen lassen kann, auch wenn man dort nicht wohnt?
Das heisst, kann man den Wunsch in seinem Testament festlegen? Darf der von seinen Nachfahren überhaupt erfüllt werden?
Hallo.
Die grundsätzliche Antort lautet „JA“!
Im Prinzip gibt es heut zu Tage eigentlich kaum noch Einwände, die einer letztwilligen Verfügung entgegen stehen. Allerdings sollten Sie in jedem Falle nochmals im Vorwege mit dem - ich nenne es mal hier „Bestimmungsfriedhof“ - Kontakt aufnehmen, denn manchmal kann es auf Grund der dort gültigen Friedhofssatzung (Allg. Bestimmungen bei / bzw, zur Nutzung der Grabplatz-Anlage) des Friedhofes nötig sein, dass man einen sogenannten „Bezug des Verstorbenen zum gewählten Beisetzungsort“ nachweisen muss (Beispiel: Eltern liegen hier…wurde hier geboren… aufgewachsen… studiert… etc.).
Ein wichtiger Aspekt dürfte auch die „Gewährleistung der Pflege und Instandhaltung der Grabanlage“ sein. >>>Sofern man dies (z.B. Wohnort bedingt) nicht regelmässig durchführen kann, ließe sich sicherlich eine Möglichkeit durch einen sogenannten Grabpflegevertrag schaffen, der die Pflege vor Ort - und für die Dauer der vorgeschriebenen Ruhezeit auf der Grabanlage gewährleistet und somit auch zumeist erst NACH einer bereits erfolgten Beerdigung eröffnet wird.
Es ist daher sicherlich sinnvoller einen Umschlag mit den zur Beerdigung notwendigen Papieren - zusammen mit einer handgeschriebenen, letzwilligen Verfügung zur dereinstigen „eigenen Bestattungsleistung“ im eigenen Hause (an zentraler Stelle) zu hinterlegen und einem zuverlässigen Familienmitglied (…Freund Nachbarn, Vertrauensperson, Pflegedienst, Altenheim…) hierüber zu unterrichten, der dann seinerseits einen entsprechenden Hinweis dazu geben kann.
Am sichersten ist jedoch in jedem Falle, wenn Sie mit einem Bestatter Ihres Vertrauens einen sogenannten „Bestattungs-Vorsorge-Vertrag“ bereits zu Lebzeiten abschließen, in dem dann (beiderseits!!!) detailliert geregelt werden kann, wie SIE sich Ihre dereinstige Bestattung einmal wünschen.
Dieser Vertrag verursacht bei Abschluss keinerlei Kosten > allerdings gilt er gleichfalls auch als Verpflichtung dem gewählten Institut gegenüber, die dereinstige Bestattung auch „dort“ vornehmen zu lassen.
Somit erhalten Sie auch Übersicht über die dafür zu erwartenden Kosten.
Ich hoffe, Ihre Frage somit beantwortet - und gleichfalls einige Anregegungen gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias