In meinem Scheidungsurteil ist ein schuldrechtlicher Ausgleich erwähnt.
Kann meine Ex-Frau den Betrag noch zusätzlich einfordern?
In meinem Scheidungsurteil ist ein schuldrechtlicher Ausgleich erwähnt.
Kann meine Ex-Frau den Betrag noch zusätzlich einfordern?
Hallo,
da ist was bei wer-weiss-was schiefgegangen. Dafür bin ichkein Experte.
viele Grüsse
Jürgen Eiselt
In meinem Scheidungsurteil ist ein schuldrechtlicher Ausgleich
erwähnt.Kann meine Ex-Frau den Betrag noch zusätzlich einfordern?