Hi,
mir ist unlängst aus meinem Bekanntenkreis folgender (natürlich rein theoretischer) Fall zu Ohren gekommen, der mich sehr nachdenklich stimmt:
Ein älterer Herr, (Herr A.) ,nach einem Schlaganfall wohl nicht mehr ganz in der Lage, im Dschungel dubioser Werbe- und Verkaufsstrategien durchzublicken, nimmt an einem „Gewinnspiel“ teil. Um im Falle eines möglichen Gewinns diesen recht schnell zu erhalten, gibt er noch am Telefon seine Bankdaten preis. Als „Dankeschön“ für „sein Interesse“ erhält er vom Gewinnspielveranstalter G. ein kostenloses Vierteljahresabonnement einer bekannten Wochenzeitschrift. Im Begleitschreiben, in dem ihn dies mitgeteilt (und dazu gratuliert) wurde, steht allerdings auch der Passus, daß dieses Abonnement danach kostenpflichtig um weitere 12 Monate verlängert wird, sofern er es nicht sechs Wochen vor Beendigung (also gerade mal nach der Hälfte des „geschenkten“ Bezuges) in Schriftform kündigt. Dies entgeht ihm, möglicherweise hat er das Schreiben auch gar nicht erst gelesen sondern gleich als Werbung erkannt und ins Altpapier gegeben. Er wundert sich zwar über die wöchentliche Lieferung der Zeitschrift, die er nicht wissentlich bestellt hat, unternimmt aber nichts. Stutzig wird erst, als nach einem Vierteljahr von seinem Konto ein Betrag so um die 40,-- € abgebucht wird. Erst dann sucht er Hilfe bei Freunden und erfährt so nach und nach den Sachverhalt. Ein Widerrufsrecht wird gar nicht erst zugelassen, man beruft sich darauf, daß bei „Fernabsatzverträgen kein Widerrufsrecht besteht, wenn der bis zum frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt vom Verbraucher zu zahlende Betrag 200 € nicht übersteigt“.
Mir gehen da folgende Fragen durch den Kopf:
- Ist mit Herrn A. überhaupt ein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen? Den Auftrag zum freien Vierteljahrsabo hat ja wohl der Schenker, also G. ausgelöst. Wenn unter diesen Umständen überhaupt eine Fortsetzung des Abos als Folge zulässig ist, dann doch höchstens auf Rechnung von G.
- Woher hat der Zeitungsvertrieb Z. , der das Abo nun weiterführt, die Kontodaten. Durfte G. diese überhaupt an Z. weitergeben?
- Herr A. hat die Information, daß er das Abo schriftlich kündigen müsse, offenbar nicht gelesen. Seinem Alter und gesundheitlichem Zustand gemäß konnte er auch nicht aus Erfahrung wissen, daß derartige Geschäftspraktiken (leider) heute bei uns vorkommen können. Kann man ihm überhaupt zur Last legen, sich passiv verhalten zu haben? Ist nicht für das Zustandekommen eines Vertrages gerade ein Minimum an aktiver Mitarbeit daran erforderlich? Möglicherweise hat er ein derartiges Schreiben (mit Hinweis auf eine nötige Kündigung) gar nicht erhalten. Wie will Z. nachweisen, daß Herr A. ein solches jemals erhalten hat (es sei denn, ihm wurde es per Einschreiben zugesandt)?
Herr A. hat zunächst die rund 40 € zurückbuchen lassen. Was sollte er als nächstes tun? Wie kommt Herr A. aus dem Schlamassel wieder raus?
Es ist fast wie in einem Roman über die Mafia: Die Sache setzt sich noch in weit schlimmerer Form fort. Darüber aber (Teil 2) in einem späteren Posting.