Hallo zusammen,
angenommen, jemand hätte an einem Mietwagen eine großen deutschen Mietwagenfirma einen selbstverschuldeten Schaden verusacht. Dieser Mietwagen sei nur haftpflichtversichert gewesen, eine Kasko gibt es nicht.
Der Mietwagenbetreiber hätte nun dem Schädiger eine Rechnung und Zahlungsaufforderung aufgrund eines Schadensgutachen geschickt. Das Gutachten sei ohne Besichtigung des Fahrzeugs aufgrund von Digitalbildern erfolgt.
Ist es sinnvoll, sich gegen dieses Verfahren zu wehren, weil der Unfallverursacher der Meinung ist, dass ein Gutachten nicht anhand von drei Bildern zu erstellen ist?
Der Verursacher hätte auch bereits ein Gegengutachten vorgeschlagen, aber dies würde von der Mietwagenfirma angelehnt.
Wie müsste man rein fiktiv nun weiter vorgehen? Anwalt? Oder ist das aussichtslos? Die fiktive Schadenssumme betrüge immerhin € 4.200,-
Grüße
Det