Hallo zusammen,
ich habe eine fiktive Frage:
Ein Unternehmer betreibt ein Einzelgewerbe als Keinunternehmer nach §19UStG. Er ist klassischer Händler. Kauft also Ware ein und verkauft sie zu einem höheren Preis.
Als Kleinunternehmer bezahlt er die eingekaufte Ware Brutto und bekommt nichts vom Finanzamt zurück.
Nun scheint es so, als müsste dieser Unternehmer ab dem folgenden Geschäftsjahr USt. abführen.
Nun zur Frage:
Wenn der UNternehmer nun zum Zeitpunkt des Geschäftsjahreswechsels ein volles Lager mit bereits bezahlter Ware hat, muss er diese Ware dann „doppelt“ versteuern? Die USt. auf den Einkaufspreis wurde ja bereits bezahlt und nicht vom Finanzamt erstattet. Wenn der Unternehmer nun auf alle Rechnungen USt. abführen muss, so ist die Gesamt-USt-Last auf diese Waren ja deutlich höher, als wenn er bereits beim Einkauf der Ware kein Kleinunternehmer gewesen wäre.
Kann sich der Unternehmer die Vorsteuer für den Warenbestand zum Zeitpunkt des Wechsels zum USt-pflichtigen Unternehmer vom Finanzamt erstatten lassen?
Viele Grüße,
David