Hallo. Nehmen wir mal an, ein 16 Jähriger hatte 16 sehr schwere Lebensjahre und lebt jetzt beim vater (nicht der erziehungsberechtigte)
weil es bei der mutter diverse Probleme gibt.
Der Vater meint der 16j. mach nicht was ihm aufgetragen wird. Er verwüstet sogar das zimmer und schleudert die wäsche (aus der waschmaschiene) über dne Gang.
Der Vater kauft nichtmal mehr was zu essen!
Der 16j. benimmt sich aber ganz normal. Er ist ruhig und zurückhaltend.
(Nerd^^)
Der Vater zwingt ihn auszuziehen!
Muss er jetzt ausziehen?
Bzw. kann er sich von den eltern scheiden lassen?
Wie gesagt. Das kindergeld (200€) bekommt die mutter.
Er verdient ab sept. 600€ und + 200€ = eigene wohnung?
Kann er das? Gibt es da ein Gesetz?
Also… würd mcih halt interessieren.
Von den Eltern kann man sich nicht scheiden lassen. Eltern sind verpflichtet bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit Unterhalt zu leisten.
Die Sache klingt aber doch etwas kompliziert, ein solcher Jugendlicher sollte sich Hilfe suchend an das Jugendamt (=> in allen Bundesländern Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) und/oder die Kinder- und Jugendanwaltschaft (www.kija.at).
Kenne die Links, und der Jugendliche wird auch morgen dort hin gehen, aber er will dort nicht auftauchen und sagen…„Was gibts da so für mich?“ sonder, „ich hab gehört ich kann in dem fall das und das machen“.
Bzw. Ich hab das schon öfter wo gelesen… gibts was vergleichbares, oder vertu ich nmich da ganz?
Und er will ja den unterhalt für SICH selbst beantragen…
Was kann denn das Judendamt da machen? Er will weder zur Mutter, noch ins Heim!
Das wäre schrecklich. Er verdient ja auch geld, kann aber wegen dem Bausparer nicht in eine Gemeinde Wohnung >…
Unterhalt müssen die Eltern an das Kind zahlen. Wohnt das Kind nicht in einer Wohngemeinschaft mit den Eltern, müssen die Eltern den Unterhalt in Geld zahlen.
Mit 16 sollte es da schon eine akzeptable Lösung geben. Kija und Jugendamt werden da schon geeignete Vorschläge machen. Außerdem kann man ja dezidiert danach fragen, nach was man sucht.