… Parteien aus dem Vorjahr auch nach Erhalt des Steuerbescheides noch nachreichen?
Was muss ich ggf. dafür tun?
… Parteien aus dem Vorjahr auch nach Erhalt des
Steuerbescheides noch nachreichen?
- Vor Ablauf der Rechtsbehelfsfrist, wenn der Bescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung steht oder bzgl. der Spenden vorläufig ist: Ja.
Sonst sehr ich hier keine Änderungsmöglichkeit, außer, die Bescheinigungen wurden erst nach dem Bescheid ausgestellt.
Sollten sich noch Änderungen zu Ungunsten des Stpfl. ergeben, können die zusätzlichen Spenden natürlich nach §177 AO angerechnet werden.
Was muss ich ggf. dafür tun?
Wieso solltest du etwas dafür tun wissen - es geht doch sicher um einen fiktiven Fall?