Hallo!
Folgender Fall:
Kleinbetrieb mit weniger als 10 Mitarbeitern,
es gibt also keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit.
Es wird nur ein Jahr Elternzeit beantragt und gleichzeitig ein Antrag auf Teilzeitarbeit nach diesem Jahr gestellt. Warum ist jetzt erst mal unwichtig.
Dem Teilzeitantrag stimmt der Arbeitgeber weder zu noch lehnt er ihn ab innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Monaten.
Kann man den Antrag auf Teilzeit zurückziehen und die Vollzeitstelle wieder antreten?
Danke.