Kann man Teilzeitantrag zurückziehen?

Hallo!

Folgender Fall:
Kleinbetrieb mit weniger als 10 Mitarbeitern,
es gibt also keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit.

Es wird nur ein Jahr Elternzeit beantragt und gleichzeitig ein Antrag auf Teilzeitarbeit nach diesem Jahr gestellt. Warum ist jetzt erst mal unwichtig.

Dem Teilzeitantrag stimmt der Arbeitgeber weder zu noch lehnt er ihn ab innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Monaten.
Kann man den Antrag auf Teilzeit zurückziehen und die Vollzeitstelle wieder antreten?

Danke.

Hallo

Es wird nur ein Jahr Elternzeit beantragt und gleichzeitig ein
Antrag auf Teilzeitarbeit nach diesem Jahr gestellt.

Wie war denn der vollständige und konkrete Wortlaut?

Dem Teilzeitantrag stimmt der Arbeitgeber weder zu noch lehnt
er ihn ab innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Monaten.

Welche Frist von 2 Monaten?

Gruß,
LeoLo

Guten Tag,

Wortlaut wie folgt:
„hiermit beantrage ich, anschließend an den Mutterschutz, Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes bis zum Ende des ersten Lebensjahres 15.10.2012. Anschließend beantrage ich eine Reduzierung der Arbeitsstunden auf 25 Std./ Woche, wie es auch in der ersten Elternzeit möglich war.“

Keine glückliche Formulierung…
Damit endet ja wohl die Elternzeit nach einem Jahr.

Welche Frist von 2 Monaten?

Wenn ich das richtig verstanden habe, muss der Teilzeitantrag drei Monate vorher gestellt werden und innerhalb von zwei Monaten muss der Arbeitgeber dann entscheiden…

Gruß
lucky-jenny