Kann man Überweisung und Röntgenbild vom Kiefer-Chirurgen zurück verlangen?

Hallo,

Ich habe eine Überweisung und mein Röntgenbild von meinem Zahnarzt an einen Kiefer-Chirurgen bekommen,auch eine Liste mit Kiefer-Chirurgen,da sollte ich mir einen aussuchen,was ich getan habe. Es geht um das Entfernen der Weisheitszähne. Vorgestern hatte ich einen Termin bei dem Chirurgen,ich habe erst um einen Besprechungstermin gebeten,weil ich vorher wissen wollte was da auf mich zukommen wird. Bei diesem Besprechungstermin war der Arzt extrem unfreundlich,schon fast beleidigend und ich möchte mich auf keinen Fall von diesem Arzt behandeln lassen,ich finde das Zähne schon eine sehr empfindliche und unangenehme Sache ist,also was die Behandlung betrifft und wenn der Arzt so ist,ist es mindestens doppelt so schlimm. Leider habe ich bei diesem Termin schon meine Überweisung und das Röntgenbild abgegeben,aber noch keinen Termin gemacht,ich habe gesagt,dass ich da nochmal drüber nachdenken muss und erstmal gucken muss wann ein Termin zeitlich möglich wäre,da diese Praxis nur vormittags operiert. Könnte ich die Überweisung und das Bild zurück fordern und zu einem anderen Arzt gehen?

Über Antworten wäre ich sehr dankbar =)

Ganz lieben Gruß
Alexandra

Das Röntgenbild ja, die Überweisung nicht, denn darüber wird er seine „Beratung“ mit der Kasse abrechnen.
Man kann aber auch ohne Überweisung einen anderen Kieferchirurgen konsultieren. Der Arztbericht geht dann statt an den Zahnarzt an den Patienten selbst. ramses90

Natürlich kann man das Bild herausverlangen (was übrigens dem Haus-Zahnarzt gehört). Die Überweisung nicht, darauf rechnet er ja die bisherige Leistung ab.

Ob man für den 2. Kieferchirurgen überhaupt Überweisung braucht wird man bei der Anmeldung erfahren, sonst muss Haus-Zahnarzt neue ausstellen.

Und, übrigens, wenn man den Arzt wechselt, dann sollte man auch den Grund dort angeben. Da muss man eben seinen Mut zusammennehmen und sagen, man sei mit der Beratung ausgesprochen unzufrieden und hat deswegen kein Vertrauen mehr in den Arzt. Und zwar nicht der MTA am Anmeldetresen, sondern dem Arzt persönlich.
Der kann ruhig einen roten Kopf kriegen.

MfG
duck313

Das ist so nicht ganz richtig. Die Abrechnung erfolgt über die Gesundheitskarte des Patienten. Die Überweisung dient lediglich als „Arbeitsanweisung“ und evtl. als Diagnosemitteilung vom einen zum anderen Arzt.

Ergänzung: zudem kann wohl der eine Facharzt keine Leitung abrechnen, die über das hinaus geht, was der andere Facharzt in der Überweisung angewiesen hat.