Mal angenommen man arbeitet in einer kirchlichen Einrichtung und dieser öffentlichen Einrichtung stehen Sanierungsarbeiten bevor. Seit mehreren Monaten weiß der Träger bereits davon, genauso die AN. Im Sommer soll es dann angeblich soweit sein, nur leider sagt der AG auf nachfragen den AN nicht, was denn nun genau passiert und in welchem Zeitrahmen. Falls sich das Ganze nun doch länger ziehen sollte, ohne dass der AG die AN vorher drüber informierte, der AG besteht nach wie vor darauf, dass die AN ihren Jahresurlaub verplanen sollen!!, kann der AG dann seinen AN unbezahlten Urlaub aufzwingen, nur weil er nicht ordentlich geplant hat und auch die AN nicht informiert hat???
Nein
Hallo,
sofern planbare Vorraussetzungen vorliegen, kann ein AN nicht in Zwangsurlaub - und schon gar nicht unbezahlt - geschickt werden.
§ 615 BGB (Annahmeverzug)
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__615.html
gilt auch für kirchliche AG und erlegt die Folgen für mangelhafte Planung grundsätzlich dem AG auf.
&Tschüß
Wolfgang