Ich habe vor Monaten mein Handy verloren. Gestern hat mich ein Mann angerufen, der mein Handy gefunden hat. Wir haben uns getroffen und er hat mir mein Handy zurückgegeben. Nach Begutachtung des Gerätes habe ich eine SIM-Karte gefunden, die weder mir noch dem ehrlichen Finder gehört.
Aus Spaß habe ich versucht die Pin zu knacken. Zufällig gelang mir das auch. Ich habe rausgefunden, dass mein Handy in der Zwischenzeit von einer 3. Peron verwendet wurde. Ich nenne ihn mal Paul. Durch kontaktieren von Pauls freunden habe ich rausgefunden, wie sein kompletter Name lautet und wo er wohnt. Anscheinend hat Paul das Handy dann selber verloren.
Lohnt es sich bei der Polizei Anzeige zu erstatten?
Vielen Dank
Tim
Jo, mach ruhig eine Anzeige. Das ganze nennte man (Fund-)Unterschlagung und ist ein strafrechtlich relevanter Tatbestand. Zumindest in Österreich. Woher kommst du? Egal. Auch in Deutschland wird es einen ähnlichen § geben.
Lg, Bernd
Ich habe vor Monaten mein Handy verloren. …
Anscheinend hat Paul das Handy dann selber verloren.
Lohnt es sich bei der Polizei Anzeige zu erstatten?
Vielen Dank
Tim
Schön, dass es doch noch immer mal wieder ehrliche Menschen gibt
Zuerst möchte ich mal auf die „Frage“ nach dem „lohnen“ eingehen:
Wir als Polizei können natürlich erst dann tätig werden (ermitteln etc), wenn wir von einem Sachverhalt Kenntnis erhalten. Was dabei herauskommt, steht dann auf einem ganz anderen Blatt…
In diesem Fall handelt es sich ganz klar um eine (Fund)Unterschlagung (§ 246 StGB), die der Paul begangen hat, als er Dein verlorenes Handy nicht ab-/zurückgegeben hat. Eine Straftat liegt also vor.
Ich persönlich würde Dir raten, eine Anzeige zu erstatten und hierbei auch die SIM-Karte und Deine „Erkenntnisse“ zu übergeben, auch wenn es Dir selbst „nichts bringt“ - Dein Handy hast Du ja zurück.
Aber bestimmt schon mal etwas von „Kommissar Zufall“ gehört - wer weiss, was Paule alles auf dem Kerbholz hat und ihm nun nachgewiesen werden kann. Und wenn nicht, kriegt er einen Klaps auf die Finger.
Mein kurzes Fazit: Eine Anzeige bringt Dir persönlich nichts (mehr), lohnt sich also nicht - kann aber u.U. der Polizei eine ganze Menge bringen (und wenn es nur die Schreibarbeit ist - kenn ich zur Genüge)!
Übrigens: Aus der Praxis ist mir bekannt, dass Du noch Glück gehabt hast - andere Finder haben schon mal auf Kosten der Verlierer kräftig nach Wer-weiss-wohin telefoniert, bevor diese ihr Handy bzw. die SIM-Karte haben sperren lassen
Auch eine Anzeige wegen Fundunterschlagung ist aus meiner (polizeilichen ) Sicht angeraten, wenn das Handy nach ca. einer Woche noch nicht ab-/zurückgegeben wurde/unauffindbar ist. Schon alleine deshalb, damit wir bei einer Kontrolle WISSEN, dass dieses Handy nicht das des „Kunden“ ist…
In diesem Fall handelt es sich ganz klar um eine
(Fund)Unterschlagung (§ 246 StGB)
Ok gut. Wenn es tatsächlich Gesetze für diesen Sachverhalt gibt, werde ich ihn anzeigen.
Ich will aus der Sache auch keinen Profit machen.
Mir geht es nur darum, Leuten wie ihm das Handwerk zu legen. Vielleicht ist auch ein wenig Hass auf ihn mit im Spiel. Vor allem wenn ich sehe, was er mit meinem Handy gemacht hat.
… in Deiner Anfrage verwirrt mich etwas. Wie kann eine Dir unbekannte Person wissen, dass das von ihm gefundene Handy Dir gehört und anschließend mit Dir Kontakt aufnehmen?
Deshalb wird sich meine Antwort nur darauf beschränken, dass ich Dir nur empfehlen kann, mit dem wiedererlangten Handy zur Polizei zu gehen, und neben einer Anzeige zur Fundunterschlagung auch die SIM-Karte auswerten zu lassen. Alles weitere macht die Polizei.
Wenn Du wegen dem Verlust Deines Handys bereits vor Monaten Anzeige erstattest hast, dann bist Du nach einer inoffiziellen Wiedererlangung sowieso verpflichtet, dieses wiedergefundene Handy gegenüber der Polizei zu melden, und es aus der polizeilichen Fahndung herausnehmen zu lassen.
Vor allem wenn ich sehe, was er mit meinem Handy gemacht hat.
Was meinst Du jetzt damit - Handy zerkratzt o.ä. ODER Deine darauf befindlichen Daten (Telefonnummern, Foto’s o.ä.) ge-/missbraucht? Denn DAS wäre schon wieder ein anderer, zusätzlicher Straftatbestand!!
Er hat es lediglich zerkratzt und sehr geschmacklose Filme gedreht sowie viele Selbsbilder gemacht.
Meine Daten hat er nicht gelöscht. Was er damit gemacht hat, weiß ich nicht. Zumindest hat er nicht in meinem Namen Nachrichten versandt. Zumindest hat sich niemand bei mir beschwert.
Der „Paul“ hat meine Daten nicht gelöscht. Meine Nummern waren alle auf dem Telefon selbst gespeichert. So hat der ehrliche Finder leicht darauf zugreifen können, als er seine SIM-Karte eingelegt hat.
Damals habe ich keine Anzeige erstattet. Aber in den nächsten Tagen werde ich das wohl tun.
Da ich ständig anrufe von seinen Freunden bekomme, die den Paul sprechen wollen, habe ich mich bei ihnen als Finder des Handys ausgegeben. Doch Paul selbst hat sich noch nicht gemeldet.
Natürlich kann man das. Dies ist strafbar gem. § 246 StGB
und ist eine Unterschlagung (Fundunterschlagung). Dies ist
ein Antragsdelikt. Das heißt, man muss bei der Anzeige
einen Strafantrag gegen den Täter stellen. Vor Gericht
wird dies erfahrungsgemäß genauso hart bestraft wie
Diebstahl.
sorry für die späte antwort - man kann offensichtlich nicht mehr per mail antworten…
Also eine anzeige lohnt nicht, weil du es nicht beweisen kannst, was du dort vermutest(und wahrscheinlich hast du sogar recht mit deiner vermutung).
Selbst wenn, wird es wegen geringfügigkeit eingestellt…, spar dir die mühe.