Hallo erstmal,
ich habe da ne ganz blöde Vermutung,allerdings bin ich leider kein Elektriker und hoffe, dass hier Jemand helfen kann. Wir haben ein heiden Theater mit unserem Vermieter und gestern, als ich die Kinder ins Bett bringen wollte, stellte er mir aus Lust und Laune einfach den Strom ab. Da kein Grund für sein Abstellen vorlag, haben wir ihm gesagt, wenn er den Strom nicht umgehend wieder anstellt, wir die Polizei rufen würden. Ich habe in meiner Wohnung einen eigenen Sicherungskasten auch mit Fi Schalter. Unser Stomzähler ist auf dem Dachboden verschlossen. Allerdings frage ich mich, wie es Möglich ist uns einfach so nach Lust und Laune den Strom abzustellen und wieso kann er das von seiner Wohnung aus? Mein Problem ist nun, dass ich vermutung habe, dass bei ihm auch etwas über *unseren* Zähler laufen könnte, wovon wir aber nichts wissen. Kann man sowas raus finden? Würde mich sehr auf schnelle Antwort freuen.
Hallo!
Also ich hab keine Ahnung.
Ich schreibe mal, ich denke, als Mieter muss man zu seinem Stromzähler aber Zugang haben.
Wenn man z.B. den Anbieter wechselt, um den Zählerstand anzugeben.
Oder eben, wenn man den bösen Verdacht hat, dass jemand Strom klaut,
um das überprüfen zu können.
Da kann man z.B. in der Wohnung alles, aber wirklich alles elektrische in einer günstigen Gelegenheit vom Netz trennen,
und dann darf sich der Zähler nicht mehr bewegen.
Zählerstände notieren!
Wenn Du schon den Anfangsverdacht hast, und dir der Zähler nicht zugänglich ist,
bestärkt das die Vermutung schon.
Und den Strom darf der Vermieter Dir niemals abstellen, höchstens bei einem techn. Defekt. Oder in Notfällen, Gasrohrbruch, Wasserschaden oder Brand.
Denke ich mal so.
Grüße, E !
Hallo Claudia1987,
ist „Euer“ Zähler so eingeschlossen, dass Ihr den Zählerstand nicht ablesen könnt? Dann halte ich es für dringend geboten, wenn Ihr Euch an Euer EVU (Elektrizitäts-Versorgungs-Unternehmen) wendet und denen das mitteilt. Sollte es sich bei diesem Zähler um einen sogenannten „Zwischenzähler“ handeln, den der Vermieter abliest und über den der Vermieter den Energieverbrauch mit Euch abrechnet, so ist das ebenfalls hochgradig verboten (jedenfalls bei e-ON). Ich könnte mir vorstellen, dass der Vermieter nur in diesem Fall überhaupt in der Lage ist, Euch den Saft abzudrehen. Habt Ihr einen Energie-Liefer-Vertrag mit dem EVU?
Oder seid Ihr Untermieter? Aber selbst in diesem Fall darf der Vermieter den Strom nicht mittels eines Zwischenzählers abrechnen. Diese Rechtslage ist schon etwas älteren Datums; aber das könnt Ihr alles beim EVU klären. Viel Erfolg dazu!
Viele Grüße von
Haubenmeise
Hallo !
Vermutungen,Vermutungen,Vermutungen !
Dein Strom fällt komplett? aus und es steht sofort fest,der böse Vermieter hat ihn abgestellt.
Natürlich kann man das machen,rein technisch.
Am Zählerplatz sind 3 Hauptsicherungen(oder auch nur 1),wenn man die herausdreht dann ist es bei Dir zappenduster.
Aber warum sollte er es machen ? Um Dich zu ärgern ?
Wenn Du selbst einen Stromliefervertrag mit dem E-Versorger hast,dann zahltst Du auch selbst dorthin,Vorauszahlung und bekommst eine Jahresabrechnung von dort),dann wäre es für den Vermieter verboten !
Dann rufe die Polizei oder einen Elektriker,dessen Kosten kann man dem Vermieter als Verursacher auferlegen(etwa von Miete abziehen).
Was wohl wahrscheinlicher wäre,Du bekommst Strom über den Vertrag des Vermieters,etwa wie ein Untermieter.
Dann könnte er bei Zahlungsverzug von Dir schon irgendwann mal abstellen,wenn er sein Geld nicht bekommt.
Das ist das erste und wichtigste,was Du unbedingt feststellen musst !
MfG
duck313
Hallo duck313,
Hallo !
Vermutungen,Vermutungen,Vermutungen !Dein Strom fällt komplett? aus und es steht sofort fest,der
böse Vermieter hat ihn abgestellt.
Natürlich kann man das machen,rein technisch.
Am Zählerplatz sind 3 Hauptsicherungen(oder auch nur 1),wenn
man die herausdreht dann ist es bei Dir zappenduster.Aber warum sollte er es machen ? Um Dich zu ärgern ?
Wenn Du selbst einen Stromliefervertrag mit dem E-Versorger
hast,dann zahltst Du auch selbst dorthin,Vorauszahlung und
bekommst eine Jahresabrechnung von dort),dann wäre es für den
Vermieter verboten !
Dann rufe die Polizei oder einen Elektriker,dessen Kosten
kann man dem Vermieter als Verursacher auferlegen(etwa von
Miete abziehen).Was wohl wahrscheinlicher wäre,Du bekommst Strom über den
Vertrag des Vermieters,etwa wie ein Untermieter.
Dann könnte er bei Zahlungsverzug von Dir schon irgendwann mal
abstellen,wenn er sein Geld nicht bekommt.
früher war das jedenfalls so: ein Vermieter darf seinem Untermieter keinen Strom „weiterverkaufen“ und zu diesem Zweck über einen Zwischenzähler die Höhe des Verbrauchs feststellen. Allenfalls darf er Letzteres, um eine Kalkulationsgrundlage für eine Nebenkostenvorauszahlung zu haben. Wenn er den Eindruck hat, der Stromverbrauch sei zu hoch, kann er ja die Nebenkosten erhöhen. Wenn er dem Untermieter den Strom abstellt, ist das ein Grund für eine Mietminderung.
Das ist das erste und wichtigste,was Du unbedingt feststellen
musst !
Das hatte ich ja auch schon vorgeschlagen.
MfG
duck313
Viele Grüße von
Haubenmeise