Hallo,
ich fasse mich mal kurz:
Rechtschutzversicherung
Laufzeit 5 Jahre, Aug. 02 - Aug. 07
Vertragsumfang: Privat,-Berufs,- und Wohnungsrechtsch.
gem. § 25(1) und (2) ARB 2002 und Wohnung § 29 ARB 2002.
Beitragsanpassung bzw. Erhöhung in den letzten 2 Jahren 2 x,
2 Euro pro Quartal.
Grund der ersten Beitragserhöhung, nicht mehr bekannt. Zweite Erhöhung kam gerade ins Haus, geltend ab 27.08.04. Grund:
Der Beitrag verändert sich nach der Treuhänderfeststellung gem. den vertraglich vereinbarten Regelungen.
Habe in unseren ARB dann herumgeschnüffelt wegen Kündigung.
Können wir kündigen aufgrund ARB 2002 § 10, Beitragsanpassung, Abs. 6 ?
Da steht: Erhöht sich der Beitrag, ohne das sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, kann der VS den Versicherungsvertrag , innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers, mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt kündigen, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden sollte.
Was bedeutet: Änderung des Versicherungsumfanges ? bezieht sich das auf die Vers. summe oder auf die versicherten Bereiche.?
…
Wie sieht es mit der Kündigung aus, wenn man noch ein außergerichtliches Verfahren am laufen hat, was jetzt zur Klage führen soll.?
Die Versicherung hatte für den ersten Anwalt ne Zusage für ein außergerichtliches Verfahren gegeben und ihn honoriert. Wir hatten dann den Anwalt gewechselt, den zweiten selbst bezahlt, bis zur Höhe des ersten Anwaltes. Davon weiß die Versicherung auch. Aber der zweite Anwalt hat sich bis heute nicht mal ne Zusage geholt, für weitere Kosten überhaupt. Er hat sich nur als unser jetzt tätiger Anwalt bei der Versicherung ausgewiesen. Wird der überhaupt noch bezahlt.?
Vielen Dank für Antworten im voraus.
dex