Ich habe vor 2 Tagen den Vertrag beim Notar unterschrieben und glaube, dass es ein großer Fehler von mir war.
Das Amt hat sich noch nicht zu ihrem Vorkaufsrecht gemeldet und das Finanzamt hat auch noch die Grunderwerbsteuerunbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt. Auch habe ich noch nicht die Bank angwiesen die Hypothek auszuzahlen.
Kann ich den Vertrag jetzt noch stoppen, indem der Verkäufer kein Geld bekommt?
Wie teuer wird es denn für mich?
stoppen, indem der Verkäufer kein Geld bekommt?
ist das Blödeste, was man machen kann, denn der Verkäufer hat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sich das Recht einräumen lassen, den Vertrag ohne Einrede der Vorausklage vollstrecken zu können.
D.h.: wenn du nicht zahlst, geht der Verkäufer mit seiner vollstreckbaren Ausfertigung des Vertrages zum Gerichtsvollzieher und der holt dann das Geld - mit allen ihm zur Verfügung gehenden Mitteln.
Ich würde mit dem Verkäufer reden - auf den Kosten des Notars (auch für die Rückabwicklung muss ein Vertrag abgeschlossen werden) bleibst du sitzen. Wenn der Verkäufer das haus nicht zu dem von dir vorgesehenen Betrag verkauft kriegt, wirst du auch den Unterschiedsbetrag zahlen müssen (so würde ich das machen).
Was ich mich frage: Wieso fällt dir zwei Tage nach dem Notartermin ein, dass du das gar nicht willst? Zwischen der Terminvereinbarung beim Notar und dem Termin vergehen meistens auch ein paar Tage, in denen man sich nochmal Gedanken machen kann.
Hallo,
wenn alles mit rechten Dingen zugegangen ist, kann man da gar nix machen! Jede Verzögerung in diese Richtung wäre wie bereits geschildert immens teuer und nicht gerade der Sache dienlich.
Was man mal prüfen müsste, wäre ob der Vertrag überhaupt wirksam zustandegekommen ist, wenn Du Dich so „im Irrtum glaubst“. Er muss Dir 14 Tage zuvor vorgelegen haben und darf natürlich auch sonst keine fehlerhaften inhalte haben, die auf Arglist oder Täuschung deuten oder die Haftung falsch abwälzen. Dann ließe er sich anfechten. Ist da nichts zu holen, tröstet Dich vielleicht die Erkenntnis, dass jeder Dumme auch einen Nachfolger findet.
Gruß vom
Schnabel
Servus,
d.h. Totstellen ist mit Sicherheit die teuerste Lösung. So früh wie möglich dem Verkäufer anzeigen, dass der bestehende Vertrag nicht erfüllt werden soll, kann den Schaden für den Verkäufer und damit dessen Schadensersatzforderung am ehesten in Grenzen halten.
Zu welchen Bedingungen der Verkäufer bereit ist, den Vertrag rückabzuwickeln, kann man von außen nicht sagen - da muss man ihn selber fragen. Was Notar, Grundbuchamt usw. dafür bekommen, hängt u.a. davon ab, was bisher schon geschehen ist.
Schöne Grüße
MM