Kann man von einem Erteilten Auftrag zurücktreten?

Hallo,
es geht nach wie vor noch um die Stromgeschichte in der Wohnung.

Inzwischen hat ein Bekannter meiner Mieterin eine Stromstärke von 190 V in der Dusche gemessen.

DAs ist jetzt nicht mehr witzig,. Der Elektriker den ich beauftragte, war inzwischen dreimal Da und hat kontrolliert und nichts gefunden,- wie kann das sein?

Lange Rede kurzer Sinn, ich habe einen anderen Elektriker empfohlen bekommen und würde den jetzt gern einsetzen, allerdings wurde mit dem ersten Elektriker bereits, nach dem Messen von 190 V ein vierter Termin vereinbart. Den möchte ich nun aber nicht mehr in Anspruch nehmen.
Kann ich von dem ausgemachten Termin zurücktreten, oder muss ich diesen Aufrecht erhalten?

Danke!!
Bürger 79

Also eine Spannung von 190V.
Gemessen mit einen handelsüblichen Multimeter mit vielleicht 10MOhm Innenwiderstand.
Das wären 0,019mA Strom.
Und bei 0,019mA Strom brechen die 230V auf 190V ein. Die Impedanz dieser Berührungsspannung liegt also bei über 2MOhm. Wenn das Multimeter einen Innenwiderstand von 1MOhm hätte, wären es 0,21MOhm Impedanz.
Selbst im ungünstigsten Fall (Körperwiderstand mit 0Ohm) würden da maximal 0,1 bzw. 1mA fließen.
Das spürt man, ist aber primär ungefährlich.
Sekundär würde man sich natürlich schon interessieren, woher die Spannung kommt.

Hallo,

ja, genau und deshalb möchte ich ja auch einen Elektriker beauftragen, bzw. in diesem FAlle einen zweiten, da der erste nichts fand.
Und daher meine Frage, ob es rein rechtlich geht, einen bereits erteilten Auftrag wieder zurück zu nehmen`?

vielen Dank ;0)
Bürger 79

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da sollte doch vermeintlich oder de-facto die Spülmaschine der Mieterin dran schuld sein, wenn ich mich recht entsinne, und die Angelegenheit ist doch schon ein paar Wochen her.

Was ist denn diesbezüglich passiert bzw. bis heute gemacht worden?

Natürlich kann man einen Termin (rechtzeitig vorher) wieder absagen.
Welcher Schaden soll dem Elektriker denn dadurch entstehen den er evtl. geltend machen könnte ?
Gut, Termin eingeplant und der Chef hat dann keine andere Arbeit mehr für den Muitarbeiter ? Denkbar, aber nicht bei rechtzeitiger Absage.

Es war doch allenfalls eine erneute Prüfung abgerechnet nach Arbeitszeit vereinbart.
Anders als wenn er schon einen festen Auftrag „Tausch des Sicherungskastens, Einbau eines FI, Ersatz von 3 Lichtschaltern usw“ bekommen hätte.

Und nach 3 vergeblichen Suche nach einem Fehler "Kribbelt beim Duschen " kann man sich auch auf den (rechtlichen) Standpunkt stellen, man hat zum Elektriker kein Vertrauen mehr in seine Fachkenntnisse und eine erfolgreiche Fehlerbehebung. Es wäre der 4. Termin !!!

Selbst wenn die genannten 190 V auf einer Fehlmessung oder Fehlinterpretation zurückzuführen sein sollten. Tatsache ist doch offensichtlich, es liegt eine Spannung (unzulässig) an und die verursacht einen (zum Glück noch ungefährlichen) Körperstrom beim benutzen der Dusche.
Das muss weder sein noch darf es sein.

MfG
duck313

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DAnke!!!

Entgangener Gewinn.

Sicher, das wäre der Punkt.
Nur bei einem Auftrag ungewissen Umfangs nach Stundensatz (liegt hier ja bestimmt vor) kann man schlecht einen Preis festmachen der entgangen sein soll. Schließlich kann der Fehler nach 30 Minuten gefunden und behoben sein, aber auch erst nach Stunden.
Höchstens, wenn man nicht rechtzeitig abgesagt hat und dem Handwerker deswegen ein anderer Auftrag entgangen ist.

Aber hier wird eine Kündigung gegeben sein. Erfolglosigkeit, mangelnde Zuverlässigkeit, kein Vertrauen mehr…