garten wurde am 13,05,12 verkauft; kaufsumme gezahlt; käuferin hat bereits veränderungen am grundstück vorgenommen, pflanzen entfernt; nun sollte der dazugehörige pachtvertrag geschlossen werden, käuferin will diesen aber nicht abschließen und verlangt nunmehr die kaufsumme zurück. ist das ok?geht das überhaupt? und sind nicht der kauf des gartens und die mitgliedschaft als pächter im verein zwei verschiedene paar dinge?
Abstandszahlung bei Kleingartenpacht
Servus,
der „Kauf“ eines gepachteten Kleingartens ist eine Abstandszahlung für die Hütte und ggf. Obstbäume und Stauden. Es wird mit dieser Abstandszahlung kein Eigentum erworben.
Wenn kein Pachtvertrag zustande kommt, ist auch die Abstandszahlung hinfällig.
Wenn der Nachpächter vor Antritt seines Pachtvertrages ausdauernde Pflanzen entfernt und andere Veränderungen vorgenommen hat, stellt sich die Frage, warum ihm der Vorpächter das erlaubt hat. Wenn die Veränderungen den Schätzwert des Gartens beeinflussen, könnte der Vorpächter vom nicht angetretenen Nachpächter eventuell einen Ersatz der Wertminderung verlangen.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder