Kann man von einem Vermieter die Heizkosten zurück fordern bei undichten Fenstern ?

Hallo,

wir wohnen in 2 jahre in einer Mietwohnung, wir haben Ölofen zum heizen mit eigenen Tanks für jeden Mieter im Haus.

Jeder Mieter muss sein Öl selber beziehen und auch bezahlen. 

Laut einer Rechnung reichen 100l für 1 Monat diese Jahr haben wir 500L gekauft leider reichen dies aber nicht aus. Wir heizen 24 Stunden nur auf Stufe 1 unsere Ölofen werden von uns peniebelst gereinigt so das es dort zu keinem höheren Verbrauch kommen kann.

Aber wir vermuten das durch die undichten Fenster ( Holz  Doppelglas trennbar) der hohe Verbrauch zu stande kommt, sie sind in der ganzen Wohnung vorhanden.

Kann ich von meinem Vermieter einen Teil oder den kompletten Rechnungsbetrag fordern?

Hallo,

einfache Antwort : Nein.
Die Fenster waren ja schon da, als Sie den Mietvertrag abgeschlossen haben.
Wenn sich die Sache seitdem verschlechtert hat oder sich ein „versteckter“ Mangel zeigt, dann können oder müssen Sie Ihrem Vermieter den Mangel anzeigen und ihm die Gelegenheit geben, diesen zu beseitigen.
Tut er dann aber nichts, wo er etwas tun müßte, können Sie die Miete mindern.
Dafür gibt es spezielle Mietminderungstabellen.
Biedes nachzulesen z.B. bei Google unter den Stichworten „Mietminderung“ und
„Mietminderungstabelle 2013“.

Grüße von
Monika

NEIN, das können Sie nicht. Sie haben die Wohnung besichtigt und den Mietvertrag mit den genannten Bedingungen unterzeichnet. Entweder die Heilölkosten akzeptieren oder eine bessere, vermutlich auch teurere, Wohnung suchen gehen.

Liebe Grüsse
Carolus Magnus
sackstark.info

Hallo!

Mit „Heilöl“ muss das ja auch besonders teuer sein. Ich würde es mit dem preiswerteren Heizöl versuchen.
Aber Du hast recht, Heilöl riecht angenehmer.

MfG
duck313

1 Like

soweit erkennbar war bei Abschluss des Vertrages alles schon wie beschrieben, also kein „versteckterMangel“ oder ähnlich.
Also hat die Sache mit dem Vermieter nix zu tun, jeder heizt wie er kann.

Alles andere ist Verhandlungssache. Viel Erfolg!

Hallo!

Natürlich !
Wenn es so wäre, undichte Fenster. Und man das bemängelt hatte. Das man bei Einzug die Art der Fenster kannte spielt keine große Rolle. Man muss einfach davon ausgehen, sie sind ausreichend dicht und ziehen nicht.
Andernfalls muss das nachgebessert werden.

Trotzdem hat Mieter leider keinen Anspruch auf besonders sparsames Heizen. Was man in neuer Wohnung an Heizung verbrauchen wird kann und soll man vorher erfragen.
Dazu gibt’s den Heizkostenausweis(„Wärmepass“) ,den Vermieter vorlegen muss.

Woher stammt den die Zahl 100 l Öl/Monat ? Also 1200 l im Jahr ? Wenn man Wohnungsgröße kennen würde könnte man es abschätzen.
Aber generell sind Ölöfen technisch und vom Verbrauch her schlecht !

Trotzdem den Fachmann(auch Schornsteinfeger) mal ranlassen und Einstellung usw. prüfen lassen. Wartung muss man ja vermutlich auch selbst tragen.

mfG
duck313

Natürlich ! Wenn es so wäre, undichte Fenster. Und man das bemängelt hatte. Das man bei Einzug die Art der Fenster kannte spielt keine große Rolle. Man muss einfach davon ausgehen, sie sind ausreichend dicht und ziehen nicht. Andernfalls muss das nachgebessert werden.

Bei einer Mietwohnung Neubau/Erstbezug stimme ich durchaus zu - ansonsten sieht das jedoch auch der BGH völlig anders:

Nach der richtungsweisenden Entscheidung des Bundesgerichtshofes darf der der Mieter einer Wohnung ohne eine ausdrückliche Vereinbarung allenfalls erwarten, dass die von ihm angemieteten Räumlichkeiten einen Standard aufweisen, der der üblichen Ausstattung vergleichbarer Wohnungen entspricht. Vor allem sei das Alter des Gebäudes zu berücksichtigen. Gerade Unzulänglichkeiten eines Altbaus müssen Mieter akzeptieren (BGH Urteil v. 26.07.2004 – VIII ZR 281/03).

http://www.mietminderung.org/mietminderung-wegen-alt…

Gruß Rudi

4 Like

Hi, Ölofen verbrauchen bei 4KW, je nach Fabrikat auf Stufe 1 zwischen 260 und 400 ml Öl. da kann man sich doch ausrechnen was der in 24 Stunden verbraucht. Nämlich 6,24 bzw. 9,6L in 24 Std.
Dann sind bei den 9,6L die 500 L in 52,08 Tagen verbraten.
Und zu den anderen Anmerkungen, dass es auf die Wohnungsgröße ankommt.
Kommt es in dem Fall nicht, weil d. TE schreibt, dass 1 Ölofen auf Stufe 1 24 Stunden täglich brennt.
MfG ramses90

Hallo Bella_ILuna,

Achtung, wenn die Fenster bei Mietvertragsunterzeichnung schon undicht waren und du diesem Mangel mittels Mangelrüge nicht dem Vermieter angezeigt hast, besteht wenig Chance hier etwas zu fordern!

Kauf dir doch im Baumarkt Dichtungsbänder und kleb diese in den Fensterrahmen, das sollte vorerst mal Abhilfe schaffen.

Dann mit dem Vermieter sprechen ob er hier was machen kann oder möchte, je nachdem was er Antwortet, kann man dann mittels Mangelrüge und ausreichend Frist zur Beseitigung des Mangel, bei Nichthandlung des Vermieters die Miete entsprechend kürzen.

ACHTUNG: Wenn der Mangel bei Mietvertragsunterzeichnung und Beginn bereits bekannt war, wird das schwer durchsetzbar sein, geh mal zu einem Mieterverein in deiner Nähe, hier kann man dir sicher weiterhelfen.

Gruß
BHS-Huber