angenommen jemand gibt am Vortag eine Bestellung über eine Küche samt Aufbau, Anschluß etc. auf.
Bereits am nächsten Tag möchte derjenige aber wieder davon zurücktreten, weil er aus welchen Gründen auch immer die Küche nicht mehr haben will.
Ich Kaufvertrag und in den AGB´s findet sich aber keine Kündigungsklausel.
Wie groß ist für die Person die Chance, dass das Möbelhaus den Vertrag zurücknimmt?
Hat die Person in so einem Fall innerhalb einer gewissen Frist das Recht die Bestellung zu stornieren?
ich weiß nicht, wie man diesen Irrglauben endlich mal ausrotten könnte. Nein, der Bäcker kann nicht übermorgen die Brötchen wieder zurückfordern, die Tankstelle nicht nach einer Woche den Sprit zurückverlangen (um ihn dann teuerer verkaufen zu können), und der Vermieter nicht einen Tag vor Einzug den Mietvertrag einfach wieder auflösen, weil er einen Dummen gefunden hat, der ihm einen Euro mehr für den Quadratmeter zahlt. Und ich habe jetzt mal ganz bewusst Beispiele gewählt, die günstig für den Unternehmer und ärgerlich für den privaten Kunden wären. Aber auch für den gilt: Verträge sind einzuhalten. Und das haben schon die alten Römer so definiert, wenn sie festschrieben pacta sunt servanda. Ausnahmen gibt es, aber das sind eben Ausnahmen.
Wenn sich also ein Möbelhaus darauf einlassen sollte, den Kunden wieder vom Haken zu lassen, dann ist dies reine Kulanz, und der Kunde sollte froh sein, wenn er dafür nur eine kleine Bearbeitungsgebühr zahlen muss, und nicht für den gesamten entgangenen Gewinn zur Rechnung gebeten wird (was gesetzlich so vorgesehen ist).
Gruß vom Wiz, der sich allerdings überhaupt nicht vorstellen kann, wie man heute eine Küche kaufen kann, die man morgen nicht mehr haben will (was aber daran liegen mag, dass er seine Küche über Monate geplant, und oft genug vor Vertragsabschluss darüber geschlafen hat)