Hallo Experten, wenn man über Ebay zb. ein Artikel gekauft hat (bei Privat) und den dann nicht bekommt und für den man „nur“ 20 Euro überwiesen hat, lohnt sich da der Weg zum Anwalt oder sogar zur Polizei und eine Betrugsanzeige machen ? Viele wissen, dass nur die wenigsten etwas unternehmen und betreiben womöglich das als lukuratives Geschäft. Danke für jeden Tip
Gruß Norbert
Hi,
man kann auch wegen 1 Cent einen Anwalt einschalten. Der will aber für seine Arbeit, zu Recht, Geld haben. kostenrechner.finanztip.de/kostenrechner/anwalt/berechnen.html
Gruss
K
Man könnte natürlich, im Falle eines EBay - Handels könnte man sich aber auch direkt an Ebay wenden…
Man könnte natürlich, im Falle eines EBay - Handels könnte man
sich aber auch direkt an Ebay wenden…
Was genau kann ‚ebay‘ denn tun?
Es wäre erst mal zu prüfen, was genau überhaupt abgelaufen ist. Kann ja sein, dass überhaupt keine Ansprüche bestehen, weil der Artikel beim Transport (Post) verloren gegangen ist.
Hi ,
grundsätzlich würde ich dir vorschlagen dich erstmal an Ebay zu wenden. Erfahrungsgemäß können die dir weiterhelfen . Achte beim Kauf darauf , dass PayPal als Zahlungsoption akzeptiert wird und falls nicht vorhanden richte dir auch einen solchen Account ein. Da kannst du in einem solchen Fall dein Geld bei nicht erhalt der Ware meistens problemlos zurückfordern. Natürlich kannst du auch zur Polizei gehen und eine Anzeige erstatten , solltest du eigentlich auch damit Betrüger nicht in Ruhe damit weiter machen können. Wegen 20 Euro einen Anwalt einschalten würde ich nur machen wenn ich Rechtsschutzversichert wäre .
Ich wage mal zu mutmaßen, dass sich in einem solchen Fall der Anwalt nicht mit dem wegen des niedrigen Streitwerts mickrigen Honorar zufrieden geben wird, sondern ein frei vereinbartes (höheres) Honorar verlangen wird.
Gruß florestino
Tja, es gewinnnt nicht immer, der wagt. Ob 20 Euro, ein Cent oder 498,99 - die Vergütung ist die gleiche.
Bleibt immer noch die Frage, ob ein Anwalt für diesen Betrag tätig wird - oder auf einer freien Honorarvereinbarung besteht.
Bleibt immer noch die Frage, ob ein Anwalt für diesen Betrag
tätig wird - oder auf einer freien Honorarvereinbarung
besteht.
Hallo,
(auch Kopfschütteld) bekommt du hierfür ein Sternchen denn du hast mich mit dieser Aussage sehr zum Lachen gebracht.
ml.
Das Ganze nennt sich Ebay - Käuferschutz und ist auf der offizellen Hompage nicht zu übersehen. Einfach auf die riesigen, orangenen Blasen, in denen groß das Wort „Käuferschutz“ steht, klicken…
Das System des RVG basiert auf der Annahme, dass sich im Laufe des Anwaltslebens die niedrigen und die hohen Streitwerte ausgleichen.
Und wer würde mich wohl wegen 20 Euro beauftragen, wenn ich von ihm 300 Euro verlange, der Gegner aber nur zur Erstattung von 58,50 Euro verpflichtet ist?
nabend,
wuerde in jedem Falle eine Strafanzeige bei der oertlichen Polizei schriftlich einleiten.
Ob da etwas bei herauskommt ist etwas Anderes, ein Anwalt kostet Geld, macht nichts umsonst, hat ggf. gar kein Interesse daran…
Bankverbindung merken, ggf. der SCHUFA Hinweis e zuleiten…
Berichte bitte
Gruß Helmut aus Han