Kann man wegen suizidgefahr in eine geschossene psychiatrische klinik eingewiesen werden?

ein kollege erzählte mir, seine frau wollte sich von ihm trennen, ihn „loshaben“. sie rief die polizei, die ihn wegen suizidgefahr in eine psychiatrische klini einlieferte.

So schnell geht das eigentlich nicht. Die Einweisung muss von einem Arzt vorgenommen werden.
Die Polizei kann nur in einem absoluten Notfall den „Patient“ zur Klinik bringen, wenn z.B. Gefahr in Verzug ist, dass man nicht auf einen Arzt bzw. den Krankentransport warten kann.
Die Auswahl, ob geschlossen oder nicht, wird dann in der Klinik spätestens vorgenommen, nach einer kurzen Begutachtung von einem Psychiater oder Psychologen, wobei der mögliche Patient auch zu seinen „Absichten“ befragt wird. Eine geschlossene Unterbringung muss aber gegen den Willen von einem Patienten von einem Richter genehmigt werden, wenn sie länger wie 48 Stunden dauert.

Suizidgefahr („Selbst- und Fremdgefährdung“) ist einer der wenigen Einweisungsgründe, die erst mal funktionieren - gleichzeitig wird das zuständige Amtsgericht eingeschaltet …
gegen seinen Willen nur sehr, sehr kurzzeitig möglich.