Kann man wenn man die elternzeit unterbrochen hat sie wieder aufnehmen

ich habe meine ausbildung am 02.08.2010wieder angefaangen auf teilzeit also 25.0std die woche
doch mein arbeit geber hält sich nicht dann die sachen die wir abgesprochen haben und deswegen wollte ich gerne mal wissen ob man die elternzeit wieder aufnehmen kann ich habe erst 15monate elternzeit gehabt
aus nervlichen gründen schafe ich das nicht arbeit und kind und haushalt

vielen dank im voraus

Keine Ahnung davon
ich habe meine ausbildung am 02.08.2010wieder angefaangen auf
teilzeit also 25.0std die woche
doch mein arbeit geber hält sich nicht dann die sachen die wir
abgesprochen haben und deswegen wollte ich gerne mal wissen ob
man die elternzeit wieder aufnehmen kann ich habe erst
15monate elternzeit gehabt
aus nervlichen gründen schafe ich das nicht arbeit und kind
und haushalt

vielen dank im voraus

tut mir leid, da kann ich nicht helfen. leite bitte deine frage zu [email protected]
(Jugentbeauftragte der Gewerkschaft)

DAs weiß ich leider nicht. Frage vllt. mal bei der Agentur für Arbeit nach.

Ich persönlich weiß ehrlich gesagt nicht, ob das möglich ist, aber die in deiner Personalabteilung können Dir da in Null Komma Nichts eine Auskunft erteilen… sorry…

Hallo,
sorry mit Elternzeit kenn ich mich nicht aus.
Aber Du hast auch eigendlich auch 4 Monate Probezeit…Gruß Fritz

Hier kann ich nicht weiterhelfen
Alles Gute

Tut mir leid, dazu habe ich leider keine Infos.

Hallo,

normalerweise können beide Elternteile ihren Teil der Elternzeit auf zwei verschiedene Abschnitte aufteilen, was aber sieben Wochen vorher beim AG angemeldet werden und für zwei Jahre verbindlich festgelegt werden muss.

Das kannst Du hier noch einmal genau nachlesen:
http://www.familienratgeber-nrw.de/index.php?id=701

Wie weit das aber für Auszubildende gilt, kann ich Dir nicht sagen. Wende Dich doch einmal an die für Dich zuständige Kammer, die muss ohnehin informiert werden, wenn sich an Deiner Ausbildung etwas ändert. Außerdem gibt es dort Ausbildungsberater, die zwischen Dir und Deinem Ausbildungsbetrieb vermitteln können.

Grüße
Jeanine

Hallo Nesselcheen,
ich empfehle Dir, Dich an die zuständige Kammer zu wenden. Die Ausbildungsberater dort können Dich bestens informieren. Solltest Du vor Beginn Deiner Ausbildung ALG 2 bezogen haben, würde ich mich auch bei dem zuständigen Ansprechpartner melden und erfragen, wie es weitergehen kann. Einen konkretere Auskunft kann ich Dir leider nicht geben.
Trotzdem viel Erfolg bei Deiner weiteren Recherche wünscht
Hanne

Sorry, aber hierfür bin ich nicht der richtige Experte.

MfG, Meyer

Klar, wenn sich Arbeitgeber und Du darauf einigen…

Hallo,
da habe ich keine Ahnung.
Tut mir leid.
Alles Gute für Dich.

oh je, das hört sich stressig an. Das ist ja auch nicht die nette Art von deinem Arbeitgeber. Aber leider habe ich zuwenig hintergrundwissen um dir hier eine definitive antwort zu geben. Vielleicht mal direkt erkundigen, fragen kostet ja nichts. Wünsche dir alles Gute! Du schaffst das!