Kann man, wenn man seinen PKW Führerschein abgeben muss, während der Zeit zur Fahrschule? Fahrverbo

Also hier wäre die Ausgangssituation:
Person XY hat wegen Blitzen für einen Monat ein Fahrverbot. Hat auch nur einen PKW Führerschein. Möchte aber einen Motorradführerschein machen. Kann er nun in dieser Zeit trotzdem zur Fahrschule und den Führerschein machen? Oder ist das nicht möglich?

Zweite Frage: Gibt es eine Möglichkeit dieses einmonatige Fahrverbot noch abzuwenden? Es steht noch nichts fest. Person XY wurde 2x geblitzt. Beide Male mit +25kmh. Beim ersten Mal mit dem eigenen Auto. Beim zweiten Mal mit einem anderen. Der Halter hat schon Post bekommen deswegen. Hat aber noch nichts weitergeleitet an Informationen über Person XY. Gibt es irgendeine Möglichkeit ein Fahrverbot zu umgehen, oder sollte man einfach nachgeben und den Behörden die Daten mitteilen? Auf dem Foto des 2. Blitzens ist im Übrigen nicht wirklich eine Person zu erkennen. Der Rückspiegel ist im Gesicht und eine Hand auch. Man sieht nur ein Auge und die Nase halb und vom Mund etwas.

Die Fragen hätten wahrscheinlich in anderer Reihenfolge und wahrscheinlich auch nicht zusammen gestellt werden sollen.

Würde mich freuen, wenn ihr sie trotzdem beantworten könnt :smile:

Vielen Dank schonmal

Hallo,
klare Antwort: Nein.
Allerdings ist das Besuchen einer Fahrschule nicht davon betroffen, bei der Zulassung zu den Prüfungen gibt es Probleme. Das sollte man tricky einfädeln und vorher mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht durchsprechen.

Überhaupt: Noch ist ja nicht alle verloren. B ezüglich der Fahrverbote würde ich alle Register ziehen - was natürlich ein bißchen von der Güte der Bilder abhängt. Auch hier: Nie allein, immer mit Verkehrsrechtsanwalt antworten ! Nur weil da einer gemessen hat muß gar nichts stimmen, auch wenn es gestimmt hat :wink:

Du verstehst ? Vielleicht war es ein anderer, vielleicht ist das Meßprotokoll nicht korrekt … Da gibt es viele Ansätze.

Schönen Gruß und toi,toi,toi,
Joe

Hallo Teilnehmer itsalwayshard,

Frage 1: Ja, die Ausbildung kann fortgesetzt werden, denn Sie haben ja die Motorradfahrerlaubnis ohnehin nicht.

Frage 2: Ich würde die Entscheidung der Behörde abwarten. Sollte dennoch ein Fahrverbot ausgesprochen werden, dann steht Ihnen immer noch die Möglichkeit zu, ein Gnadengesuch bei der zuständigen Behörde einzureichen. Sie müssten dann begründen, warum die Fahrerlaubnis für Sie so wichtig ist. Ein Gnadengesuch kann nur einmal alle 10 Jahre eingereicht werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

MfG Reinhard Friedrich