Kann man Whg.eigentümer zum Heizen 'zwingen'?

Hallo zusammen,
gibt es ein Gesetz oder eine Verordnung, nachdem man jmd. zum Heizen zwingen kann? Halt ähnlich wie man den Vermieter zum Heizungeinschlaten zwingen kann.

Folgender Fall:

  1. ein Haus
  2. vier Wohnparteien (alles Eigentümer), sprich Whgen (EG 2, OG 2)
    1. Wohnungen sind „bewohnt“
  3. Die vierte Whg im Erdgeschoss ist nicht bewohnt, sondern steht halb leer (Grund: ist für den SV egal).

Die Whg. über der Leerstandswhg ist bewohnt.
Die Leerstandswhg. wir nie beheizt. Demnach der Fußboden in der Whg. darüber im Winter immer ziemlich kalt und man braucht mehr Heizkosten.

Die Leerstandswhg. wird auch immer Sommer nicht gelüftet (Jalousien sind immer unten).

Ich denke, dass es für die Gesamtbausubstanz nicht zuträglich ist, wenn die Whg. so nicht geheizt und gelüftet wird.

Kann man den Eigentümer da irgendwie „zwingen“ zu heizen bzw. irgendwie über den Erhalt der Bausubstanz argumentieren?

Danke schonmal für „kreative“ Ideen?

Gruß
Doc

Hallo,

kann man davon ausgehen, dass der Eigentümer der unbewohnten Wohnung schon im ureigenen Interesse für das Nötigste sorgt?

Durch eine Froststufe an den Thermostaten der Heizkörper (so es solche dort geben sollte), wird ja verhindert, dass ernsthafte frostbedingte Schäden entstehen. Lüften ist ja auch nicht soo essentiell, solange dort niemand lebt, schon gar nicht für die Nachbarn.

Letztere müssen wohl ein wenig mehr heizen, aber das ist dann deren Problem, solange keine substanziellen Schäden zu befürchten sind.
Etwaige Gefahren für das Gemeinschaftseigentum, müssten schon dezidiert dargelegt werden.

LG
sine