Liebe/-r Experte/-in,
Hallo!
Neulich auf dem Markt drückte mir ein Herr ein Flyer in die Hand: er sei vor ein paar Wochen dort körperlich angegriffen und suche nach Zeugen. Dafür bot er 500 € Belohnung.
Mich macht so etwas stutzig: darf man denn als Kläger Zeugen bezahlen? Welche Glaubwürdigkeit kann denn ein bezahlter Zeuge? Macht man sich denn nicht sogar strafbar, wenn man Zeugen bezahlt bzw. als Zeuge gegen Geld aussagt?
Danke für die Aufklärung!
er sei vor ein paar Wochen dort körperlich angegriffen
und suche nach Zeugen. Dafür bot er 500 € Belohnung.
Man kann für alles Belohnungen ausloben. Für eine ganz bestimmte Zeugenaussage allerdings nicht.
Hallo,
formaljuristisch ist die Aussetzung einer Belohnung möglich. Der evtl. Zeuge bekommt eine Belohnung dafür, dass er sich meldet, nicht für seine Aussage.
Auch Staatsanwaltschaften und andere Geschädigte setzen hin und wieder Belohnungen aus.
Ein Zeuge wird nicht bezahlt oder sagt gegen Geld aus, vielmehr erhält er eine Belohnung für seine Bereitschaft, als Zeuge zur Verfügung zu stehen.
Das ist zugegeben eine recht spitzfindige Praxis, aber sie wird immer wieder angewendet.
LG - Ernst
Guten Tag,
die gängige Praxis finde ich in Ordnung - da mir heute selber grade jemand unseren Firmenwagen beschädigt hat bin ich auf der Suche nach Zeugen.
Man hört ja immerwieder davon, dass Firmen Belohnungen für gestohlene Gestände o.ä. ausloben. Meine Frage ist buchhalterischer Natur. Unter was verbuche ich die Ausgabe wenn ich tatsächlich einen Zeugen auszahlen kann?
Für alle Ideen hierzu bin ich dankbar!
Grüße
Kai Poppe