Hallo!
Ich habe mal eine rein theoretische Frage, die mir vor kurzem durch den Kopf geschossen ist. Es ist wirklich nur rein theoerisch, ich würde damit nicht meinen Arbeitgeber behelligen wollen. Ich möchte nur die rechtliche Seite erfahren.
Da ja viele Arbeitnehmer ein Arbeitzeitkonto haben (zwangsweise) und dort allzuoft viele Stunden angesammelt werden, und somit ein Wert darstellt, kann/sollte dieser nicht verzinst werden? Ich würde das für Fair halten. Gibt es da eventuell schon bekannte Rechtsfälle/Gerichtsurteile?
Vielen Dank schon mal in Voraus.
Sparmeier
Nein !
Hallo,
für „Zinsen“ auf Arbeitszeitkonten gibt es keinerlei gesetzliche Grundlage, sofern diese nicht durch TV, BV oder Arbeitsvertrag vereinbart wurden.
&Tschüß
Wolfgang
Hallo,
Wirklich ???..mir fiele da spontan
§ 242
Leistung nach Treu und Glauben.Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.
zu ein…
Schließlich ist es ja der AG, der von solchen Arbeitszeitkonten
am meisten profitiert…
Schließlich ist es ja der AG, der von solchen
Arbeitszeitkonten
am meisten profitiert…
Moin,
was machste denn bei Minusstunden? Zahlst du dann?
MfG
Moin,
war ja klar, dass von dir wieder irgend ein Unsinn kommt…
Wirklich ???..mir fiele da spontan
§ 242
Leistung nach Treu und Glauben.Der Schuldner ist verpflichtet,
die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit
Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.
Und wozu dienen Arbeitszeitkonten? Dazu die angefallenen Stunden zu verbuchen. Genau das ist nach Treu und Glauben die Leistung die da zusteht.
Es gibt ja noch nicht mal einen Anspruch auf Verzinsung von Girokonten… und du kommst mit so einem Gockolores bei Arbeitszeitkonten an.
Gruss HighQ
Hallo Sparmeier,
Da ja viele Arbeitnehmer ein Arbeitzeitkonto haben
(zwangsweise) und dort allzuoft viele Stunden angesammelt
werden, und somit ein Wert darstellt, kann/sollte dieser nicht
verzinst werden? Ich würde das für Fair halten. Gibt es da
eventuell schon bekannte Rechtsfälle/Gerichtsurteile?
Rechtsfälle braucht es da nicht. Bei jeder Gehaltserhöhung werden die angesparten Stunden oder auch ausstehender Urlaub automatisch „verzinst“.
Denn die gesammelte Zeit wurde ja zu einem bestimmten Gehalt gesammelt und kann nach Gehaltserhöhungen ja auch zu diesem erhöhten Gehalt abgefeiert werden.
Auch spätere finanzielle Abgeltungen gehen normalerweise vom aktuellen Gehalt und nicht von dem Gehalt aus der Zeit der Überstunden aus.
Gruß, Karin
Zinsen auf Girokonto…
Hallo nochmal,
Bei Girokonten kann ich ja dahergehen, und mein Guthaben woandershin überweisen, auf ein Tagesgeldkonto z.B. . Das geht mit Arbeitszeit nicht, weswegen der Vergleich etwas hinkt…
MFG
Sparmeier
Wieso… Wechsel den Job dahin wo etwas im AV oder TV abweichend geregelt ist…
o.w.T.
Hallo,
Arbeitszeitkonten bringen nur dem AG etwas…nämlich unter anderem die
Ersparnis
keine Überstunden bezahlen zu müssen…
Der einzelne AN hat in den wenigsten Fällen etwas davon…
Im Gegenteil…er trägt auch noch das zusätzliche Risiko,
das bei Verkauf oder Insolvenz der Firma die Stunden „Futsch“ sind…
wo nix ist kann nix aufgerechnet werden
…
naja…Hinkt aber immer noch, da ein Wechsel des Arbeitgebers nicht im Verhältnis zum Wechsel einer Bank steht.
MFG
Sparmeier
Blödsinn
Hi!
Im Gegenteil…er trägt auch noch das zusätzliche Risiko,
das bei Verkauf […]der Firma die Stunden „Futsch“
sind…
Gruß
Guido
Kommt darauf an,
habe selbst mal in einen Betrieb gearbeitet, Dort war im Haustarif- vertrag vereinbart, Dass Überstunden in den Quartal abgebaut werden müssen, in den Sie entstanden Sind. War diese Betrieblich nicht möglich hat man je Quartal einen Zuschlag von 50 % der Überstunden erhalten.
So wurden im Nachfolgequartal aus 10 Stunden 15 Stunden dann aus 15 Stunden 22,5 Stunden und so weiter. Bei einen + von knapp 700 Stunden wurde dann für mich ne Aushilfe eingestellt und ich hatte einen Langen Zusatzurlaub und ein Teil wurde mir dann ausnahmsweise auch ausbezahlt.
Mein Gott, mir gings lediglich darum dass es keinen Rechtsanspruch auf Verzinsung von welchen Konten gibt…
Wenn er für dich hinkt, dann hinkt er eben.
Gruss HighQ
selbst wenn es nicht wie unten geschrieben „Blödsinn“ wäre… welchen Einfluss hat das aud die Auslegung des BGB 242 ? - Richtig - keinen.
Gruss HighQ
Hallo,
Der einzelne AN hat in den wenigsten Fällen etwas davon…
Erzähl das mal einem Leiharbeiter, der immer nur dann beschäftigt wird, wenn es etwas zu tun gibt und ansonsten zu Hause sitzt. Der würde liebend gerne mit einem tauschen, der Arbeitszeitkonten hat und nicht im Traum auf die Frage kommen, dass er da für ein paar Studen Zinsen bekäme.
Solche Arbeitszeitkonten sind ein prima Instrument um Auftragsschwankungen auszugleichen ohne dafür auf Leiharbeiter zurückgreifen zu müssen. Insofern hat der AN durchaus etwas davon.
Im Gegenteil…er trägt auch noch das zusätzliche Risiko, das bei Verkauf
Da strebt es gegen Null
oder Insolvenz der Firma die Stunden „Futsch“ sind…
Wie hoch ist dieses Risiko? Würde man aufgrund dieses Risikos auf den derzeitigen Arbeitsplatz verzichten? Vielleicht erhöht das Instrument der Arbeitszeitkonten sogar die Widerstandsfähigkeit gegen Krisen?
Grüße
OT:…GEWONNEN!!!
)
aber nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.
MFG
Sparmeier