hallo,
folgendes szenario wurde mir heut von einem Hartz4-betroffenen erzählt:
er hatte einen termin bei seinem ARGE-jobcenter. dort wurde mit ihm über die allgemeine jobsituation geredet und seine daten aufgenommen. man wollte auch seinen ALGII-bescheid sehen. da er relativ viel miete zahlt (450 EURO kalt als single für eine 2-zimmer wohnung) bekommt er nun noch ein halbes jahr die komplette miete bezahlt, dann nur noch ca. 280 EURO.
nun hat ihm die freundliche mitarbeiterin nochmal aufgeklärt das er sich eine neue bleibe suchen müsste, bla, bla, bla…
aber dann sagte sie, dass es noch nicht sicher sei vom gesetz her, ob man wirklich leute zum umzug zwingen dürfe. sie jedenfalls bezweifelt es sehr stark und empfiehlt ihnm folgendes:
er solle ruhig in den anzeigen nach wohnungen schauen, auch notieren was die hier kosten würden. auch solle er sich nach einem umzugsunternehmen bzw. deren preise erkundigen. und wenn er dann wirklich noch keinen job haben sollte und ihm weniger für miete bezahlt wird, dann solle er einspruch einlegen mit diesen beweismitteln. sie glaubt, dass es gute chancen hat.
beim rausgehen hatte sie ihm noch gebeten es niemanden zu erzählen von wem er den tip hatte bzw. von wem ihm zum einspruch einlegen geraten wurde
mich interessiert nun, ob das wirklich so ist?! in wie fern ist es klar das man die leute zum auszug zwängen darf. und in wie fern hat man eurer meinung nach chancen das der einspruch durchgeht??
axl