Kann man zur Behandlung gezwungen werden?

Insoweit sollte der Betroffene dann durch ausreichende
Bevollmächtigungen vertrauenswürdiger Leute dafür sorgen, dass
der Weg zum Betreuungsverfahren gesperrt wird.

halte ich für viel wichtiger, als Patientenverfügungen. Mit denen kann ich in der Praxis nicht viel anfangen.

In diesem Zusammenhang sei ein rechtliches/medizinisches
Instrument genannt, welches leider viel zu wenig bekannt ist,
und welches sich anstelle einer generellen
Behandlungsverweigerung anbietet. Im Rahmen einer
Behandlungsvereinbarung kann sich der Betroffene (ggf. nebst
Angehörigen) rechtzeitig mit seinem Arzt zusammensetzen, der
ihm dann aufgrund von best practices den absehbaren
Krankheitsverlauf mit den entscheidenden Stationen darlegen
wird.

Habe ich noch nie gehört!! Genial.

Die Behandlungsvereinbarung ist also das Gegenstück zur
Patientenverfügung, die ohne konkrete Krankheitsumstände nur
ganz allgemeine Wünsche äußert.

sic!
Hältst Du Vorträge zum Thema?

pp

Hallo,

Insoweit sollte der Betroffene dann durch ausreichende
Bevollmächtigungen vertrauenswürdiger Leute dafür sorgen, dass
der Weg zum Betreuungsverfahren gesperrt wird.

halte ich für viel wichtiger, als Patientenverfügungen. Mit
denen kann ich in der Praxis nicht viel anfangen.

Na ja, man kann durchaus auch mit den eher abstrakten Festlegungen einer Patientenverfügung etwas anfangen. Das Problem ist eben nur, dass aufgrund der unscharfen Ausgangslage darin nur recht „globalgalaktische“ Grundprinzipien geäußert werden können und sollten, während zu spezielle Dinge, die in einigen Formularen vorgesehen sind, mangels konkretem Kontext nicht sinnvoll definiert werden können.

In diesem Zusammenhang sei ein rechtliches/medizinisches
Instrument genannt, welches leider viel zu wenig bekannt ist,
und welches sich anstelle einer generellen
Behandlungsverweigerung anbietet. Im Rahmen einer
Behandlungsvereinbarung kann sich der Betroffene (ggf. nebst
Angehörigen) rechtzeitig mit seinem Arzt zusammensetzen, der
ihm dann aufgrund von best practices den absehbaren
Krankheitsverlauf mit den entscheidenden Stationen darlegen
wird.

Habe ich noch nie gehört!! Genial.

Wie ich schon schrieb, es ist leider zu wenig bekannt. Allerdings ist der Begriff auch nicht so eindeutig definiert. Vielfach werden als auch Patientenverfügungen als Behandlungsvereinbarungen bezeichnet, oder wird der Begriff für wirtschaftliche Verträge zwischen Arzt und Patient verwendet. Bekannt ist die Behandlungsverfügung im eigentlichen Sinne als schriftliche Fixierung von Absprachen zwischen Arzt und Patient bislang insbesondere in der Psychiatrie. Hierzu findet sich auch recht viel Literatur online.

Die Behandlungsverfügung mit dem mit finaler Diagnose konfrontierten Patienten ist hingegen kaum in der Öffentlichkeit bekannt, und es existiert hierzu auch kaum Literatur, Standards, … Da kocht bislang jeder Arzt/jedes Krankenhaus noch so sein eigenes Süppchen, und breitet darüber angesichts der ungeklärten Probleme mit Sterbehilfe oft den Mantel des Schweigens. Nur wenige Ärzte sprechen das Thema von sich aus an, aber wenn Patienten/Angehörige es ansprechen, dann stellt man häufig fest, dass solche Dinge wohl doch nicht so selten gemacht werden, denn man kommt dann oft recht schnell zu Ergebnissen.

Dabei kann ich den Meidungskonflikt auf Seiten der Mediziner gut verstehen, denn nach der Belastung dem Patienten/den Angehörigen die finale Diagnose zu übermitteln, stellt die Darstellung des Krankheitsverlaufs mit all seinen Grausamkeiten noch eine größere Herausforderung dar, und es erfordert sehr viel Fingerspitzengefühl herauszubekommen, ob ein Patient/Angehörige dies wirklich hören wollen/verkraften können oder nicht.

Andererseits ist es genau dieses Wissen um den konkreten Verlauf welches dann eben den Weg zu konkreten wenn-dann-Festlegungen eröffnet. So hatte ich einen Fall mit einem Lungen-CA bei dem wirklich mustergültig die Gabe von Opiaten, Benzodiazepinen und Neuroleptika zur Unterdrückung der Atemnot in der letzten Lebensphase vorab - als der Patient sich hierzu noch verständig äußern konnte - bis hin zu dem Punkt, ab dem dann ein Bewusstseinsverlust eintreten sollte, beschrieben wurde. Der Patient verstarb dann ganz friedlich ohne einen letzten Anfall von Atemnot.

Ein anderer Arzt reagierte sofort auf die Frage, ob denn in der letzten Lebensphase jetzt wirklich noch all die Medikamente - deren Einnahme zunehmend schwierig wurde, und die zu Übelkeit und belastenden Nebenwirkungen führten - nötig seien mit der Formulierung: „Von mir aus hätte ich es ja nicht angesprochen, aber wenn ich in Ihrer Lage wäre, …“ und sofort wurde die kurative Behandlung diverser „Nebenkriegsschauplätze“ beendet, was dazu führte, dass die Patientin deutlich unbelasteter die letzten Tage verlebte. Hätten es die Angehörigen aber nicht angesprochen, wäre hier sicher weiterbehandelt worden. Hätte der Arzt das Thema von sich aus rechtzeitig angesprochen, hätte man hierzu ein sauberes Konzept erarbeiten können, und hätte man der Patientin sicherlich manches Leid erspart.

Hältst Du Vorträge zum Thema?

Ja, alle paar Wochen. Allerdings bislang nur als Jedermann-Veranstaltungen hier in der Region Hannover (VHS, Sozialverbände, Hospizverein, Kirchengemeinden, Gewerkschaften, Parteien, Seniorenbeirat, …) Im Herbst werde ich mal wieder an einer größeren Podiumsdiskussion teilnehmen. Speziell für Mediziner habe ich noch nichts gemacht, es kommen aber auch regelmäßig Mediziner zu den allgemeinen Veranstaltungen, bzw. lassen sich im Einzelfall bei mir beraten.

Gruß vom Wiz