Person A ist geschieden und hat eine siebzehnjährige Tochter, die ein FSJ im Kindergarten macht (gegen Bezahlung). Person A müsste theoretisch keinen Unterhalt zahlen, tut es aber dennoch, weil KM und Tochter ihn gebeten haben. Kurz vor Ende des FSJ kommt es zwischen Person A und KM zum Streit. Kann Person A den Unterhalt zurückfordern, oder ist es weg, weil freiwillig ?
Zum einen… Warum werden nun freiwillig gezahlte Leistungen zurück gefordert? Warum soll das Kind für einen Streit bestraft werden… Und Nein du kannst dein freiwillig gezahltes Geld nicht zurück fordern.
Nein kann man nicht. Beim Unterhalt gilt: was weg ist, ist weg. Deshalb gibt es auch das Verfahren der Hinterlegung bei Gericht, wenn z. B. eine Unterhaltsabänderungsklage rechtshängig ist.Weil es nur so für den Unterhaltsschuldner eine Sicherheit gibt, den zu Unrecht gezahlten Unterhalt zurück zu bekommen