Kann mann die Pille von der Steuer absetzen?

Guten Tag,

ist es möglich, die Pille von der Steuer abzusetzen? Bei den außergew. Belastungen hat man ja die Möglichkeit, alle Gesundheitskosten (unter Berücksichtigung der zumutbaren Belastungsgrenze) geltend zu machen… Einfach mal ausprobieren?

Seit wann zählt die Pille zu den Gesundheitskosten?
Oder würdest du den Zustand „Schwanger“ als Krankheit definieren?

ist es möglich, die Pille von der Steuer abzusetzen? Bei den
außergew. Belastungen hat man ja die Möglichkeit, alle
Gesundheitskosten (unter Berücksichtigung der zumutbaren
Belastungsgrenze) geltend zu machen…

Rechne doch mal aus, wieviele Pillen gekauft werden müssen, bis man die Zumutbarkeitsgrenze überschreitet.

moin,
nur dann kann die pille als außergwöhnliche belastung berücksichtigt werden, wenn mediziniche gründe vorliegen. als reines verhütungsmittel sind dies aufwendungen der privaten lebensführung.
schöne grüße
e

moin,

moin,

nur dann kann die pille als außergwöhnliche belastung
berücksichtigt werden, wenn mediziniche gründe vorliegen. als
reines verhütungsmittel sind dies aufwendungen der privaten
lebensführung.

bei meiner Frau wird die Pille voll anerkannt.

schöne grüße
e

Grüße Alex

ist es möglich, die Pille von der Steuer abzusetzen?

Nein.

Das verhindert die Produktion von künftigen Steuerzahlern

Das wird nicht steuerlich gefördert.

Servus,

das interessiert mich:

Allein mit der Pille wird die Zumutbarkeitsgrenze wohl kaum erreicht. D.h. es ist zu vermuten, dass es da noch andere außergewöhnliche Belastungen gibt. Eventuell aus einer chronischen Krankheit, die zusammen mit einer Schwangerschaft gefährlich verlaufen könnte?

Umgekehrt dann die Frage: Bei medizinischer Notwendigkeit gibts doch eigentlich keine wesentlichen Belastungen, die am Versicherten hängen bleiben (von den Eigenanteilen mal abgesehen, von denen umso mehr zusammen kommen muss, um die Zumutbarkeitsgrenze zu überschreiten.

Ohne Dir zu nahe treten zu wollen: Im Extremfall könnte auch das OStR-Syndrom vorliegen - „Das ist noch jedesmal durchgegangen“ sagt dieser oder jener OStR, bloß weil er seine Schwierigkeiten mit dem Lesen des Steuerbescheides hat…

Schöne Grüße

MM

1 Like

Hallo,

das interessiert mich:

Allein mit der Pille wird die Zumutbarkeitsgrenze wohl kaum
erreicht. D.h. es ist zu vermuten, dass es da noch andere
außergewöhnliche Belastungen gibt. Eventuell aus einer
chronischen Krankheit, die zusammen mit einer Schwangerschaft
gefährlich verlaufen könnte?

Umgekehrt dann die Frage: Bei medizinischer Notwendigkeit
gibts doch eigentlich keine wesentlichen Belastungen, die am
Versicherten hängen bleiben (von den Eigenanteilen mal
abgesehen, von denen umso mehr zusammen kommen muss, um die
Zumutbarkeitsgrenze zu überschreiten.

durch die berufliche Tätigkeit gibt es u.a. Rückenbeschwerden. Da wir einfach alle Belege aufheben die im Jahr anfallen haben wir da die besten möglichkeiten wirklich alle Kosten aufzulisten. Da ich mit den Herrn vom FA persönlich telefoniert habe, weiß ich auch ganz genau was da alles anerkannt wurde.

Schöne Grüße
MM

Grüße Alex

Servus,

aber dass „die Pille“ Empfängnisverhütungsmittel bedeutet, ist Dir schon bekannt? Die helfen bei Rückenschmerzen nicht so arg viel, meistens.

Schöne Grüße

MM

aber dass „die Pille“ Empfängnisverhütungsmittel bedeutet, ist
Dir schon bekannt? Die helfen bei Rückenschmerzen nicht so arg
viel, meistens.

Ja das ist bekannt :wink:.

Ich habe das mit den Rückenschmerzen nur erwähnt, um auf andere verschreibungspflichtige Maßnahmen hinzuweisen, mit Hilfe derer die zumutbare Eigenbelastung überschritten wird.

Schöne Grüße

MM

Grüße Alex

Hallo,

nein, und „mann“ schon gar nicht.

Gruß
Lawrence

Hallo,

bei einer bestimmten Berufsgruppe wäre es eine Überlegung wert, ob die Pille Werbungskosten bzw. Betreibsausgaben darstellt.

LG,
Markus

Die Pille ist definitiv, wenn sie als reinies Verhütungsmittel eingenommen wird, nicht als agb steuerlich abzugsfähig. FG Berlin vom 04.04.1990 V 233/89.

Die Anerkennung seitens des Finanzamts beruht wahrscheinlich darauf, dass nicht die Zeit besteht jeden Beleg durchzukämmen und nicht ohne weiteres erkennbar ist, was da verschrieben wurde.

Gruß

Jörg

1 Like

Hallo,

diese Berufsgruppe arbeitet zu diesem Zecke hauptsächlich mit Kondomen und kann diese sogar absetzen.

Gruß
Lawrence

Hallo,

diese Berufsgruppe arbeitet zu diesem Zecke hauptsächlich mit
Kondomen und kann diese sogar absetzen.

Richtig, da hat man auch keine Probleme mit der Aufteilung beruflich/privat.
Bei der Pille könnte das schwieriger werden. Aber evtl., mit „Fahrtenbuch“…

Gruß,
Markus

eben!

Das Kondom wird ja schließlich (hoffentlich) nur einmal benutzt, so dass man es direkt auf beruflich oder privat zuordnen kann, während die Pille schon ein Mischfall sein dürfte.

LOL

Gruß
Lawrence