Ein Kollege von mir hat eine Abmahnung (unangekündigt) erhalten, weil es wohl eine Anweisung (mündlich und zwischen Tür und Angel) gab, dass er mit einem bestimmten Kollegen aus seiner Abteilung nicht in die Raucherpause gehen dürfte. Darf ein stellvertretender Vorgesetzter so eine Anweisung überhaupt machen - inhaltlich und in der erfolgten Art und Weise? Und kann der Kollege eine Abmahnung bei nicht Einhaltung erhalten?
Selbstverständlich hat sich der Kollege für die Raucherpause ausgestempelt.
Vielen Dank im Voraus.
Hallo,
also das ist eine schweirige Frage.
Warum draf er denn mit diesem Kollegen nicht in Raucherpause gehen ? Ist dann die Abteilung nicht besetzt?
Gilt diese Regelungen für alle Kollegen? Oder nur für spezielle? gibt es eine Arbeitszeitregelung?
Ich brauche noch mehr info.
LG
Maike
Ein Kollege von mir hat eine Abmahnung (unangekündigt)
erhalten, weil es wohl eine Anweisung (mündlich und zwischen :Tür und Angel) gab, dass er mit einem bestimmten Kollegen aus
seiner Abteilung nicht in die Raucherpause gehen dürfte. Darf
ein stellvertretender Vorgesetzter so eine Anweisung überhaupt
machen - inhaltlich und in der erfolgten Art und Weise? Und
kann der Kollege eine Abmahnung bei nicht Einhaltung erhalten?
Selbstverständlich hat sich der Kollege für die Raucherpause
ausgestempelt.
Vielen Dank im Voraus.
In einem Dienst/Arbeitsverhältnis verfügt der AG gegenüber dem AN über Deligierungsrecht, diese bezieht sich auf die zu erbringende vereinbarte Arbeitsleistung. Das Umgangsrecht mit Personen wird mit einem Arbeitsvertrag in aller Regel nicht beschränkt. Insofern kann ich das Problem nicht wirklich greifen. Aus meiner Sicht, ist die dargestellte Situation unbedingt eine Angelegenheit die man einer sachbezogenen Klärung zuführen sollte.
Viel Erfolg
Hallo,
hab ich eider keine Ahnung von. Könnt ich mir vorstellen , wir sind in Deutschland. Würd ich mir Rat vom Rechtsanwalt einholen ,Rechtsbeistand nennt man das dann wohl. Grüße.
Hallo,
also zu allererst muss ich folgendes los werden.
Wenn man eine Anfrage stellt, so sollte man dies, was die inhaltlichen Angaben betrifft, so konkret wie möglich schreiben. Mit den von Dir geschilderten Angaben kann ich wenig anfangen.
Aber!
>Darf ein stellvertretender Vorgesetzter so eine Anweisung überhaupt machendass er mit einem bestimmten Kollegen aus seiner Abteilung nicht in die Raucherpause gehen dürfte
Anweisungen dieser Art sind nicht zulässig. Es kann nicht vorgeschrieben werden, mit wem man seine Pausen verbringt.
Erst recht nicht, wenn in der Raucherpause ausgestempelt wurde. Dieses ist als persönliche Freizeit zu sehen (da vom Arbeitgeber nicht bezahlt wird).
Also keine Bange…schlussendlich wird dieses auch ein Arbeitsgericht so für dich entscheiden.
Lg. Birgit
Hallo,
weshalb der Kollege mit einem bestimmten Mitarbeiter aus seiner Abteilung nicht zur Raucherpause gehen darf, wurde leider nicht begründet. Der Arbeitsablauf wäre zu keiner Zeit gestört. Auch wurde die Anweisung nur gegenüber einem Kollegen ausgesprochen und bezog sich wiederrum nur auf einen anderen, speziellen Kollegen. Weder die Dauer noch die Häufigkeit der Raucherpausen wird vom Arbeitgeber eingeschränkt, da jeder Mitarbeiter aufgefordert ist, diese Pausen auszustempeln.
Meiner Meinung nach hat die ausgesprochene Arbeitsanweisung rechtlich keine Grundlage und wäre bei Nicht-Einhaltung auch kein Grund für eine Abmahnung. Was meinst Du?
LG
Hallo, guten Abend!
Als aller erstes vielen Dank! Die Antwort hat mir sehr geholfen. Ich hoffe sehr, dass wir dem Kollegen helfen können - ohne - dass ein Anwalt eingeschaltet werden muss.
Ich wünsche einen schönen Abend.
Hallo, guten Abend!
Auch wenn meine Beschreibung nicht detailliert genug war, möchte ich mich dafür bedanken, dass Sie sich die Zeit genommen haben zu antworten.
Die Anweisung wurde bedauerlicherweise nicht begründet. Allerdings ging eine Anweisung des Abteilungsleiters voraus, die besagte, „dass Raucherpausen genommen werden können, wenn vorausgesetzt wird, dass der normale Arbeitsablauf nicht gestört wird.“
Krankheitsbedingt war der Abteilungsleiter arbeitsunfähig und wurde durch seinen Stellvertreter ersetzt, der wie gesagt dem Kollegen ohne Begründung und zwischen Tür und Angel folgendes mitteilte: „Schöne Grüße vom Chef*, du sollst mit XY nicht zusammen in die Pause.“
*Der Chef hat diese Äußerung/Extra-Anweisung nicht an seinen Stellvertreter weitergegeben. Es handelt sich also hier um eine Lüge seitens des Stellvertreters.
Nun ist der Kollege dennoch mit dem Kollegen XY zur Pause und erhielt prompt eine Abmahnung. Wichtig ist zu sagen, dass zu keinem Zeitpunkt der normale Arbeitsablauf gestört war und sich die zwei Kollegen selbstverständlich für die Pause ausgestempelt haben.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir anhand der ausführlicheren Beschreibung wieder antworten.
Einen schönen Abend und Gruß
Hört sich schon sehr komisch an… also wenn es nur für zwei Kollegen betrifft… von einer Abteilung die noch mehr kollegen hat und es keine Anweisung für alle gibt… handelt es sich um willkür… und das muss man sich nicht gefallen lassen… gab es einen grund ? warum wurde es denn untersagt?
Ich würde einen Ra kontaktieren… Wenn du einen tipp Brauchst melde dich… Gleichzeitig würde ich einblick in die Personalakte verlangen und eine Gegendarstellung schreiben.
LG
maike
Wenn die Abmahnung dennoch vom Chef kam, so hat er diese wohl auch gebilligt.
Kam diese jedoch (evtl. auch noch in der krankheitsbedingten Abwesenheit des Chefs) ohne sein Wissen, oder war der Unterzeichner nicht der Chef, so würde ich ein Gespräch mit dem Chef suchen.
In jedem Fall würde ich der Abmahnung schriftlich widersprechen (Anschrift an dem Unterzeichner der Abmahnung) Wenn ein rechtskräftiger Betriebsrat oder eine Vertrauensperson im der Firma existiert, dann immer eine Kopie an diese Stelle.
Evtl. vorher schon ein Gespräch mit dem Betriebsrat suchen.
Ein solcher Widerspruch gegen eine Abmahnung sollte in angemessener Frist erfolgen. Die Gegendarstellung zur Abmahnung muss durch den Arbeitgeber der Personalakte beigelegt werden. Erhebt die Gegendarstellung Anspruch auf Entfernung der ungerechtfertigten Abmahnung aus der Personalakte (Und darauf würde ich pochen) und diesem Wunsch wird nicht nachgekommen, kann dieser Sachverhalt im Zuge eines Arbeitsrechtsstreits geklärt werden.
Dieser ist in der ersten Instanz -in der Regel- Kostenlos.
Gruß
ramgar
Grds. nein, es kommt aber drauf an um welchen Kollegen es
sich handelt. Wenn es zu Ihrem Schutz ist, oder wenn dies
begründete Interesse verfolgt wäre so eine Beschränkung
möglich. Aus diesem Sachverhalt kann man keine
Anhaltspunkte entnehmen.