Meine Nachbarn klopffen fast täglich ihre Teppiche über die Balkonbrüstung aus, der ganze Dreck fliegt auf unseren Balkon und wenn wir auf dem Balkon sind, uns ins Gesicht. Wir haben mehrmals versucht mit den Nachbarn zu sprechen, leider ohne Erfolg stattdessen werden wir beschimpft und beleidigt, da stehen wir drüber aber es ist nicht schön wenn mann auf dem Balkon sitzt mit einer Tasse Kaffee und einem fliegen fremde Schamhaare, Nägel und anderer Dreck ins Gesicht. Wir haben unseren Vermieter um Hilfe gebeten der schrieb eine Abmahnung die er kurze Zeit später zurückgenommen hat, seine lapidare Antwort auf die Frage warum war „er kann uns nicht helfen weil die Nachbarn behaupten das stimmt nicht“. Diesmal haben wir Zeugen die dies beobachtet haben und wir haben Bilder gemacht damit werden wir uns noch mal an unseren Vermieter wenden. Wenn er uns weiterhin nicht helfen will, ist das ein Grund die Miete zu mindern wenn man seinen Balkon nicht benutzen kann ohne mit Dreck beworfen zu werden ? wenn ja um welchen Betrag?
Hallo,
nach § 906 BGB genießt der Mieter Privatrechtlichen Immissionsschutz.
Google mal unter:
Mietrecht, Nutzung des Balkons.
Da findest Du auch Musterdokumente für einen Beschwerdebrief.
Mängel immer!! schriftlich an den Vermieter richten mit Fristsetzung zur Abhilfe. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kann dann rückwirkend entsprechend gemindert werden.
Eventuell zwischen 10- 20%.
Gruss Huftier
Hallo lo2max,
hier sollte ein Gespräch mit der Hausverwaltung erfolgen. In jedem Fall ist ein Besuch beim Anwalt angesagt. Dies ist wichtig um alles korrekt zu machen. Dabei wären sicher nicht nur ein sondern mehrere unabhängige Zeugen gut. Es ist jedoch so, dass in der Ortssatzung (beim Bürgermeisteramt einzusehen) geregelt ist inwiefern es generell zulässig ist, die Reinigung aus einem Fenster oder über den Balkon zu erledigen. Das beginnt beim Ausschütteln der Tischdecke bis hin zum Auskolpfen von Teppichen. Ich finde es auch eckelig, selbst wenn es nur gelegentlich wäre. Gruß
Hallo,
leider kann ich da keine genaue Aussage machen, denn recht haben und recht bekommen sind 2paar Stiefel.Soviel ich weiß, war der erste schritt von Ihnen schon mal gut, es dem Vermieter zu sagen.Nun solltet Ihr das noch mal schriftlich per Einschreiben machen, die Fotos beilegen, die Zeugen benennen mit Telefonnummer, dann kann er dort amrufen,und es schriftlich mit einer Frist ankündigen, das wenn sich das nicht ändert, Sie eine Mietminderung vornehmen werden, da Sie den Balkon so nicht nutzen können.Vielleicht das ganze zusätzlich unter Zeugen,noch mal mit Ihm persönlich besprechen.
Schließlich bezahlen Sie ja auch Miete dafür.
Wieviel das ist, weiß ich leider nicht.Liebe Grüße und viel Erfolg!
Sonja