Kann mein chef mich nach ausstellung der kündigung probezeit wegen krankheit zum vertrauensarzt schi

Ich bin seit 2 Monaten bei einer Dachdeckerfirma als
Hausmeister eingestellt.Bin nach Ostern krank geworden weil ich Magenprobleme habe und mir ständig
schwindelig ist.Ich habe mich bei meinem Vorgesetzten morgens gemeldet und ihm gesagt ich müsse zum Arzt.Mein Hausarzt hat mich daraufhin untersucht und gesagt es wäre eine magenschleimhautentzündung und hat mich 4tage krankgeschrieben.Danach habe ich wieder meinen Vorgesetzten informiert das ich 4 tage krank geschrieben bin.Er wünschte mir gute Besserung und ich sollte zusehen das ich vielleicht schon früher wieder fit werde.Nach 3 Tagen musste ich zu meinem
Entsetzen feststellen das ich per post die Kündigun g mit einer Frist von 14 tagen bekam.Ich muss dazu sagen das ich in der Probezeit bin (insgesamt 6 monate)und nach erkundigung beim Arbeitsamt der AG
das Recht hat jederzeit zu kündigen.Total geschockt
rief ich danach im Büro der Firma und wollte wissen
was der Grund der Kündigung ist(war das erste mal krank).Mein Vorgesetzter meinte der chef wäre nicht
zufrieden und der Krankenschein wäre noch ein grund mehr.Er fragte mich dann wann ich wieder arbeitsfähig wäre und ich sagte ihm das meine beschwerden immer noch da wären und ich noch mal zum Arzt müsste.Habe dann meinem Arzt gesagt das ich
immer noch probleme habe und er überwies mich zu einem Internisten und schrieb mich weiter krank .Termin zur Magenspiegelung am 20.04. Da es mir momentan wirklich nicht gut geht und ich jetzt auch noch die kündigung verdauern muss dachte ich es kann nicht mehr schlimmer kommen.Habe jetzt von der krankenkasse eine Vorladung des medizinischen dienstes(vertrauensarzt) auf wunsch meines Arbeitgebers bekommen.Fakt: Ich bin krank geworden,bekam die Kündigung und jetzt muss ich mir
auch noch die Echtheit meiner Krankheit anzweifeln lassen.

Jetzt meine Fragen:

Was ist wenn der Vertrauensarzt wirklich sagt ich
bin gesund?
Muss ich dann noch die fristlose kündigung erwarten
?
Muss ich dann angst haben das der arbeitgeber mir kein Geld zahlt und mir auch das arbeitsamt die leistungen verweigert

Gruß stefan

Hallo Stefan!
Zu deinem Fall kan ich leider keine brauchbare Stellungnahme abgeben. Hier handelt es sich um eine arbeitsrechtliche Angelegenheit und dafür wären Arbeiterkammer, Gewerkschaft oder Betriebsrat (so es einen gibt) die Ansprechpartner. Tut mir leid, ich hoffe aber, es gibt eine gute Lösung für dich.
Gruß, Karl(i)

Hallo Stefan,
leider kann ich Dir nicht helfen. Ich weiß nicht, wie Du auf mich gekommen bist. Aber vom Arbeitsrecht habe ich keine Ahnung. Meine Fachgebiete sind Arbeitssicherheit und Bauplanung/Bauberatung. Vielleictht findest Du in unserer Expertenauswahl jemanden, der von diesem Thema etwas versteht. Ich wünsche Dir viel Glück und baldige Besserung.
Gruß
Dieter Hitz

hallo, ich kenne mich hier nicht richtig aus