Kann mein Dienstherr mich Dienstunfähig erklären, und wie kann ich dagegen vorgehen.
Ich bin nun seit ca 20 Jahren bei der Deutschen Post beschäftigt als Beamter.
Seit einiger Zeit arbeite ich in einem Callcenter - Beschwerdehotline (eine Tochterfirma der Deutschen Post).
Die Leute anzulügen hat mir nicht gelegen!!!
Ich war nach der Arbeit immer total fertig, weil mich das Psychisch ausgelaugt hat.
Mein Hausarzt hat mir attestiert, dass ich diese Arbeit aus psychologischen Gründen nicht mehr ausüben kann.
Jetzt kann ich in Diesem Callcenter nicht mehr arbeiten, und Sie haben dort auch keine anderen Tätigkeiten mehr für mich.
Es ist jetzt eine DU-Untersuchung beim Betriebsarzt angeordnet.
Ich könnte auch eine andere Tätigkeit in der Brief-Zustellung ausüben, was aber nicht amtangemessen ist.
In den Vorruhestand kann ich nicht gehen, weil die Pension nicht reichen würde. Ich habe nämlich auch noch ein Haus abzubezahlen. Ich habe zwar eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Aachen Münchener aber ohne DU Klausel. Komisch ist, dass ich damals schon Beamter war und der Vertreter kein Wort über DU verloren hat.
Die Versicherung würde also nicht eintreten.
Wie kann ich mich gegen eine Zwangspensionierung wehren?
Wo könnte man mich in der Zustellung einsetzen, wenn eine Stelle frei ist? (Umgebung)
Muss vorher der Einsatz in anderen Stellen geprüft werden, und muss diese amtsangemessen sein?
Ich vermute man möchte mich aus dem Unternehmen rauskanten, weil ich Beamter bin.
Hallo
deine erste Anlaufstelle sollte nicht dein Hausarzt, sondern euer sozialer Dienst sein:
Hier sitzen ebenfalls viele outgesourcte Beamte, die dein Problem bestens kennen.
Natürlich will dich die Deutsche Post loswerden, weil du als Beamter nicht in deren Schema bez. Gehalt und Arbeitsmoral passt…
Wenn du Kontakt mit der BAD hattest, dann solltest du auch umgehend mit dem Betriebsrat reden - wenn das Richtung „Mobbing“ bei dir mit den Arbeitszuweisungen geht, dann haben die ein offenes Ohr…
Gruss
Hummel
Kann mein Dienstherr mich Dienstunfähig erklären,
Ja.
und wie kann ich dagegen vorgehen.
Auch Beamte haben eine Gewerkschaft und Personalvertretungen, die sich da auskennen. Auf jeden Fall wird man dazu angehört. Gegen eine entsprechende Verfügung kann selbstverständlich auch Widerspruch eingelegt werden.
Ich bin nun seit ca 20 Jahren bei der Deutschen Post beschäftigt als Beamter.
Seit einiger Zeit arbeite ich in einem Callcenter - Beschwerdehotline (eine Tochterfirma der Deutschen Post).
Die Leute anzulügen hat mir nicht gelegen!!!
;o)
Ich war nach der Arbeit immer total fertig, weil mich das Psychisch ausgelaugt hat.
Mein Hausarzt hat mir attestiert, dass ich diese Arbeit aus psychologischen Gründen nicht mehr ausüben kann.
Ich glaube, dass kann der gar nicht auf Dauer.
Jetzt kann ich in Diesem Callcenter nicht mehr arbeiten, und Sie haben dort auch keine anderen Tätigkeiten mehr für mich.
Es ist jetzt eine DU-Untersuchung beim Betriebsarzt angeordnet.
Aha, dachte schon, der kommt gar nicht mehr ins Spiel.
Ich könnte auch eine andere Tätigkeit in der Brief-Zustellung ausüben, was aber nicht amtangemessen ist.
Aber zumutbar wäre sie? Die Übertragung geringwertiger Tätigkeiten ist ja zur Vrmeidung der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand durchaus eine Option.
In den Vorruhestand kann ich nicht gehen, weil die Pension nicht reichen würde. Ich habe nämlich auch noch ein Haus abzubezahlen.
Einfach mal in die §§ schauen, ob dass ein Grund für oder gegen eine DU sein kann. Ich befürchte, dass das nicht so ist.
Ich habe zwar eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Aachen Münchener aber ohne DU Klausel. Komisch ist, dass ich damals schon Beamter war und der Vertreter kein Wort über DU verloren hat.
Na dann hat der sich seine Provision aber redlich verdient.
Die Versicherung würde also nicht eintreten.
Solange die Untersuchung beim Betriebsarzt nicht auf eine Berufsunfähigkeit hinausläuft, ja. Ich verrate hoffentlich kein Geheimnis, wenn ich sage, dass dies manchmal der Deal ist, damit der so Zwangspensionierte das Ganze klaglos hinnimmt.
Wie kann ich mich gegen eine Zwangspensionierung wehren?
Gewerkschaft und Personalvertretung wären hier die ersten Anlaufstellen. Ansonsten dürfte es da noch genug Foren im Internet geben, wo sich Betroffene austauschen. Allerdings geht es da oft eher in die andere Richtung.
Wo könnte man mich in der Zustellung einsetzen, wenn eine Stelle frei ist? (Umgebung)
Keine Ahnung, wie das vor 20 Jahren war. Aber da hieß die doch noch Deutsche Bundes post. Wer war da der Dienstherr bzw. was stand da seinerzeit im Gesetz? Das könnte bei Bundesbeamten grundsätzlich erstmal das gesamte Bundesgebiet sein, in dem man eingesetzt werden kann. Das ist wohl eine der Pflichten, die der lebenslangen und amtsangemessenen Besoldung gegenüberstehen. Ist natürlich gemein, wenn der sich dann mal darauf beruft, nachdem man sich schon häuslich niedergelassen hat.
Muss vorher der Einsatz in anderen Stellen geprüft werden, und muss diese amtsangemessen sein?
Na logisch, einfach so aus der Hüfte herausgeschossen geht da gar nichts.
Ich vermute man möchte mich aus dem Unternehmen rauskanten, weil ich Beamter bin.
Das kann sein, da hier oft Kosten und Leistung nicht mehr im angestrebten Verhältnis zueinander stehen und das Unternehmen bei Pensionierungen einen Haufen Kohle spart. Nicht das die demnächst wegen sowas noch das Porto erhöhen müssen?
Ansonsten ist doch so ein Leben mit der Mindestpension so schlecht auch nicht. Keine Angst, die liegt sogar über der sog. Eckrente. Vielleicht hat man falsche Vorstellungen von seine Pension? Einfach mal ausrechnen. Nach 20 Jahren und wenn die Zustellung schon nicht mehr amtsangemessen ist, dann liegt man ohnehin schon weit drüber. Außerdem ist man doch sonst noch "arbeits"fähig und kann sich was dazu verdienen.
Also wäre vielleicht die Zwangspensionierung eventuell doch die bessere Option. Nutzt doch nichts, wenn man sich im Dienst geistig einen wegholt und man sich nachher nicht mal am eigenen Häuschen erfreuen kann.
Grüße
Kann mein Dienstherr mich Dienstunfähig erklären,
Wenn man das Lesen verlernt hat, schon. 