Hallo, meine Kinder besuchen jedes zweite Wochenende ihren Vater.
Mich macht es sehr traurig, dass ihr Vater (mit neuer Faru und Kind) ablehnt, dass ich mal das Zimmer meiner Kinder anschaue. Meine Kinder wünschen sich das auch, aber er sagt,ich darf sein Haus nicht betreten.
Bis vor einer Woche durfte ich nichtmal wissen, wo er wohnt. Auf der Schulanmeldung hat er jetzt aber die Adresse angegeben.
Hallo,
rein rechtlich hat die Ex Mann leider Recht. Er ist nicht verpflichtet, Sie in seine Wohnung bzw. Haus zu lassen. Wohnung und Haus genießen das Hheitsrecht der Mieters bzw. Eigentümers. Auch ein Vermieter darf die Mietwohnung nicht ohne Zustimmung des Mieters betreten. Tut mir Leid, aber so ist nunmal die REchtlage.
MfG
Ralf Barnekow
Hallo!
Warum möchtest du das Zimmer sehen? Geht es den Kindern dort schlecht?
Er hat keine Verpflichtung dazu… wenn kannst du nur das JA bitten eine Besichtung vorzunehmen.
Gruß
Simone
also ich glaube:
wer hat den bei euch das sorgerecht? die mutter alleine? dann hat diese auch das erziehungsrecht und ach das recht zu wissen wo die kinder hingehen, sich wo befinden, und ob das gut und entsprechend für die kinder ist.
das zum einen , ist der umgang gerichtlich geregelt?
genau geregelt , ?
wenn der eine elternteil nicht will das man in seine privatspfähre geht ist das normal,sprich die mutter muss wenn der vater das kind holt nicht in die wohnung lassen, und der vater muss die mutter nicht in die wohnunglassen wenn die mutter das kind holen kommt, den das ist privat.
der der sorgerecht berechtigt ist
der bestimmt mit wem das kind kontakt haben darf
das kind wird zum umgang geholt damit dieser zwischen ihm und den vater stattfindet
da hat die neue frau des vaters mit nichts zu tun
- sprich das kind holen und der neuen auf auge drück
mit kochen etc. soll nicht sein, der vater soll seine zeit mit dem kind verbringen.
also kommt es daruf an wer das sorgerecht hat
und was gerichtlich oder sonstwie geregelt worden ist.
Hallo,
Ja das kann er wohl.
Mir verwehrt meine Ex sogar den Zugang zum Grundstück, d.h. ich habe seit mehr als 10 Jahren die Zimmer meiner Kinder nicht sehen dürrfen und wenn ich sie abhole, muss ich vor dem Grundstück parken und warten.
Hallo, meine Kinder besuchen jedes zweite Wochenende ihren
Vater.
Mich macht es sehr traurig, dass ihr Vater (mit neuer Faru und
Kind) ablehnt, dass ich mal das Zimmer meiner Kinder anschaue.
Meine Kinder wünschen sich das auch, aber er sagt,ich darf
sein Haus nicht betreten.
Hallo,
Ja das kann er wohl.
Mir verwehrt meine Ex sogar den Zugang zum Grundstück, d.h. ich habe seit mehr als 10 Jahren die Zimmer meiner Kinder nicht sehen dürfen und wenn ich sie abhole, muss ich vor dem Grundstück parken und warten.
Hallo, meine Kinder besuchen jedes zweite Wochenende ihren
Vater.
Mich macht es sehr traurig, dass ihr Vater (mit neuer Faru und
Kind) ablehnt, dass ich mal das Zimmer meiner Kinder anschaue.
Meine Kinder wünschen sich das auch, aber er sagt,ich darf
sein Haus nicht betreten.
hallo ,
das ist keine schöne situation , aber leider hat dein ex haus und hof recht und kann tatsächlich verhindern dich ins haus zu lassen …
je nachdem wie alt deine kinder sind …gib ihnen doch ein handy mit dann könnten sie fotos vom zimmer machen …unauffällig versteht sich
gruss nancy
Hallo,
auch in Deutschland gilt: „my home is my castle“. Er kann nicht gezwungen werden, eine Person in seine Wohnung zu lassen, die er nicht hereinlassen will - natürlich sind Personen die einen Durchsuchungsbefehl ausführen, ausgenommen.
Vielleicht funktioniert es ja, wenn Du den ersten Schritt machst und ihn zu Dir in die Wohnung zu einer Tasse Kaffee und einigen Spielstunden beim gemeinsamen Kind in dessen Zimmer einlädst?
Gruß