Kann mein Kind -20- sich nicht bei mir anmelden?

Liebe/-r Experte/-in,

Meine Tochter zieht von Berlin wieder zu mir zurück nach Mainz in ihr Zimmer, das nach wie vor besteht (Mietwohnung 92 qm), sie ist 20 und hatte die Ausbildung in Berlin abgebrochen.
Ich wollte vom Vermieter eine Bescheinigung, dass sie einzieht zum 1.8., damit sie sich anmelden bzw. ummelden kann. Der Vermieter verlangt einen Wohnberechtigungsschein der Stadt Mainz. Die Stadt stellt keinen aus, da sie in BERLIN noch GEMELDET IST… Der Vermieter stellt auch keinen Untermietvertrag oder ähnliches aus. Ein Teufelskreis! Sie braucht eine Ummeldebestätigung um sich bei der Arge in Mainz zu melden. Ich bin berufstätig, die Wohnung ist geförderter Wohnungsbau, ich muss eine Ausgleichsabgabe an die Stadt Mainz zahlen. Ich wohne seit 1996 in dieser Wohnung, meine Tochter ebenfalls bis 09 2010.
Sie muss ihren Ausweis, Krankenkarte etc. ummelden können!!!

Oder hat sie kein Recht als deutsche arbeitslose und ausbildungssuchende junge Frau darauf? Soll sie ungemeldet hier wohnen. Ich bin fassungslos!

Darf der Vermieter sich so quer stellen ?

Mein Tochter bekommt den Rückumzug von der Arge Berlin finanziert, da ich ihr eine Praktikumsstelle in meiner Firma organisiert habe.

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!

Ich war bis jetzt in Urlaub, daher kann ich erst jetzt antworten. Diesen Teufelskreis muss man mit Frechheit umgehen:
Gehen Sie zusammen mit Ihrer Tochter zum Einwohnermeldeamt und erklären einfach, sie zieht von B wieder nach M zurück. Im Einwohnermeldeamt müßten die alten Daten Ihrer Tochter noch vorhanden sein, so dass die Ummeldung klappen könnte.
Nächste Möglichkeit: Bei dem Amt, das den Wohnberechtigungsschein ausstellt, nachfragen, ob der Vermieter wirklich für die Unterschrift den Wohnberechtigungsschein braucht, weil Sie ja die Ausgleichsabgabe bezahlen.(Mein Gefühl sagt mir, dass gerade deswegen der Schein nicht erforderlich ist). Bei dieser Gelegenheit nachfragen, ob die Tochter denn einen WBS erhalten würde, und ob nicht ein vorläufiger WBS ausgestellt werden kann, weil sich sonst die Katze permanent in den Schwanz beißt…
Und nun viel Glück…
Robby 1