Mein Fenster geht zur Strasse raus, aber da früher hier alles verschoben wurde unter den Genoss… ist da jetzt ein 3 Meter breiter Streifen des Nachbargrundstückes um eine alte Scheune. War eigentlich früher zugehörig zu meinen Land. Heute komme ich nach Hause und kann nicht mehr auf die Strasse e.t.c.sehen da dieses durch ein 1,90 hohen und ca. 3 Meter vom Fenster entfernter Sichtschutz/Lamellenzaun nicht mehr möglich ist. Der 3 Meter Streifen wird nicht genutzt ist nur brachliegendes Grasland. Ich kann auch nicht irgenwie durch das Fenster auf das Gehöft vom Nachbarn sehen. Zur Einfriedung auf dieser Seite bin ich verantwortlich und habe erst vor 3 Monaten einen vernünftigen Zaun gestellt. Brauchte dringend Hilfe wie ich hier wenigstens vor meinem Fenster wieder einen Rückbau erlangen kann?
Hallo!
Ach wie schon wäre es auch hier, wenn man einen Lageplan hätte aus dem man die Örtlichkeit sehen kann. Denn allein aus Beschreibung ergibt sich kein klares Bild.
3 m ist der normale Grenzabstand zu Gebäuden. Und ein Zaun darf da auch errichtet werden.
Allein die Höhe kann ein Punkt sein, aber nach Nachbarrecht ist wohl 1,80 m überall erlaubt.
Aber man kann ja unter seinem Bundesland nachschauen.
MfG
duck313
Hallo,
welches Bundesland? Ohne Einblick in die Landesbauordnung geht da gar nichts mit einer Antwort bzw. Erläuterung.
Hallo,
Land Brandenburg