Kann mein Sohn MietZuschuß und/oder Ausbildungsbeihilfe beantragen?

Liebe/-r Experte/-in,

gelesen und gehört habe ich schon vieles, aber vernünftige Antworten auf mein Anliegen - Fehlanzeige.

Folgendes Anliegen:
Mein Sohn (21) hat eine Ausbildung begonnen und möchte nun mit zwei Freunden (ebenfalls in Ausbildung) eine WG gründen. Sein Bruttoeinkommen ist im ersten Jahr 400 Euro (+ Kindergeld).
Kann mein Sohn und seine zukünftigen Mitbewohner einen Mietzuschuß o.ä. beantragen?
Was muß bei Beantragung eines Zuschusses berücksichtigt werden?

Ich hoffe, bei Ihnen bin ich mit meinem Anliegen richtig und freue mich auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Jeanette

Hallo

Was muß bei Beantragung eines Zuschusses berücksichtigt werden?

Dass das Kindergeld nicht als Einkommen angerechnet wird.
Wenn es die Eltern also einfach so mit dem Unterhalt aufs Konto überweisen, dann wird es wie Unterhalt als Einkommen angerechnet. Vielleicht sollte er es direkt auf sein Konto zahlen lassen (kann man beantragen). Kindergeld zählt nämlich bei Wohngeld nicht als Einkommen.

Man könnte aber auch bei der Wohngeldstelle fragen, wie man das am besten macht.

Bei 400 Euro Einkommen sollte er Wohngeld kriegen können.
Wenn er allerdings Anspruch auf BAB oder BAFöG hat, dann kann er m.W. kein Wohngeld kriegen.

Viele Grüße

Hallo

Sorry, hab eben eine irreführende Auskunft gegeben.

Mein Sohn (21) hat eine Ausbildung begonnen

Das ist doch seine erste Ausbildung. Da hat er auf jeden Fall ‚dem Grunde nach‘ Anspruch auf BAB. Das könnte er ja übrigens ruhig mal beantragen.

‚Dem Grunde nach‘ hat er auf jeden Fall Anspruch auf BAB, auch wenn er letzten Endes keins kriegt, weil ihr Eltern vielleicht zu viel verdient.

Er kann nur dann Wohngeld kriegen, wenn er einen Antrag auf BAB stellt, und dieser dem Grunde nach abgelehnt wird. Das passiert aber eigentlich nur, wenn er zu alt ist, oder wenn es seine zweite Ausbildung ist, oder seine Ausbildung zu lange dauert.

http://www.dgb-jugend.de/ausbildung/dein_geld/wohngeld

Viele Grüße

Es tut mir sehr leid, aber ich kann leider nichtweiter helfen.

Mit frdl. Gruß Marion