Hallo,
ich habe eine Mieterhöhung mit den Vermerk Miet Spiegel Anpassung vor Kurzen erhalten.Aber ich Wohne in einer Miet Wohnung die nur teil Saniert ist,Teppich selbst rein gelegt,Strom Kabel über Putz und die Fliesen im Bad sind zum Teil Kaput.Auf mein Wieder Spruch bei den Vermieter kam nur es ist berechtigt.Kann er das eigendlich der Vermieter möchte 50Euro mehr haben.
kurze Anwort, schau bitte in
Deinen Mietvertrag dort müßte eine Vermerk für die Preiserhöhung sein! Alles wird teurer! Warum die Miete nicht! Ich sage immer, es gibt genug Wohnungen! Wenn es nicht past einfach eine neue suchen"
Hi Sensucht,
ist die Miete die letzten 18 Monate erhöht worden?
Lass Dir drei gleiche Wohnungen nennen, die entsprechend der Ausstattung genauso oder teurer sind.
Wieviel Prozent der Miete machen 50,-- € aus?
Den Mietspiegel gibt es bei Deiner Stadt kostenlos.
Wenn Du widersprochen hast, bleibt die Miete erstmal wie sie ist. Sollte der Vermieter das Gericht anrufen wollen, ----- dann sieht man ja weiter.
Also wie bisher die übliche Miete zahlen.
LG
fragmich46
zunächst ist zu prüfen, ob das Mieterhöhungsverlangen formal richtig und zulässig ist.
WAS STEHT IM MIETVERTRAG, WANN DIE MIETE ERHÖHT WERDEN DARF? STEHT DAS ETWAS VON „ANPASSUNG LAUT MIETSPIEGEL“?
Der Vermieter darf frühestens nach 15 Monaten die Miete anpassen - grundsätzlich auch „nach Mietspiegel“.
Angenommen, er hat das Recht, die Miete nach Mietspiegel anzupassen, dann ist zu prüfen, ob die 50 Euro angemessen sind oder nicht.
Bitten Sie den Vermieter in einem höflichen Schreiben, Ihnen den für Ihre Wohnung angewandten Mietspiegel zu nennen.
Angenommen, Sie zahlten bisher 500€ und sollen nun 50€ mehr bezahlen, dann ist das eine Erhöhung von 10% , die Sie in dem vom Vermieter angewandten Mietspiegel wiederfinden müssten.
Der Mietspiegel enthält auch Angaben über Lage, Alter und Ausstattung der Vergleichswohnungen. Diese müssen Sie mit der Ausstattungssituation in Ihrer Wohnung vergleichen.
Schreiben Sie in Ihrem Schreiben ebenfalls, dass Sie lediglich die alte Miete zahlen, bis diese Fragen geklärt sind- also lehnen Sie nicht einfach ab, sondern schieben Sie die Entscheidung auf und stellen Fragen.
Wenn es zu keiner Einigung kommt, haben Sie auf jeden Fall ein Sonderkündigungsrecht - falls das nicht per Mietvertrag ausgeschlossen ist.
ich weiß nicht wie hoch ortsübliche Miete ist.
mit den beschriebenen Mängeln, kommt es darauf an ob sie im Vergleich günstige, bzw. normale oder hohe Miete haben.
würde mich beim Mietverein erkundigen-schlaumachen,
bzw. finden sie im Internet Mietspiegel etwas über ortsüblich Miete.
Hallo,
zur Beantwortung Ihrer Frage fehlen mir einige Eckdaten. Ohne diese ist eine Benatwortung schlecht möglich. Erkundigen Sie sich in Ihrem Fall bitte besser bei einem lokalen Mieterverein oder einem Fachanwalt für Mietrecht (bei Mitgliedschaft bzw. bei Abschluß einer
Mietrechtschutzversicherung sind diese Auskünfte kostenfrei.
hallosehnsucht,
ja, prinzipiell kann er schon, allerdings innerhalb von 3 jahren max. 15% und nur im rahmen der ortsüblichen vergleichsmieten. wie hoch die sind, steht im mietspiegel, in dem die mietpreise der region je nach verschiedenen ausstattungen der wohnungen veröffentlicht werden - findet man im internet oder im bürgerbüro. wie weit er diese erhöhung dem mieter ausführlich erläutern und die berechtigung nachweisen muss, weiß ich nicht sicher, aber ich denke, dass ein einfaches" doch, wir dürfen das" nicht ausreicht.im zweifel würde ich den örtlichen mieterverein einbeziehen - die kennen ihre örtlichen pappenheimer schon ganz gut und auch deren spielchen und auch die mietspiegel. die mitgliedschaft kostet zwar ein bisschen was, aber das geld könnte gut angelegt sein, auch bei prüfung der meistens irgendwie fehlerhaften betriebskostenabrechnungen.
Wie groß ist deine Wohnung? Wann wurde das Haus gebaut? In welcher Stadt wohnst du? Wie hoch ist deine jetzige Miete pro qm?
Ein Mietspiegel unterscheidet nach Baujahr, Standard und Größe der Wohnung.
Der Vermieter muss genau angeben: Ich erhöhe ihre Miete auf Grund des neuen Mietspiegels der Stadt…vom… Darin sind für die von Ihnen genutzte Mietwohnung folgende Kriterien berücksichtigt: Größe, Baujahr, Standard.
Einfach 50 Euro anzugeben, ist nicht möglich. Ich bezweifel, dass deine Wohnung so groß ist, dass eine Mieterhöhung von 50 Euro berechtigt ist. Außerdem darf die Miete innerhalb von (ich meine 3 Jahren) nicht mehr als 15 % erhöht werden.
Teppichboden gehört nicht zur Mietausstattung. Parkett oder Fliesen wäre ein höherer Standard, dafür kann man höhere Mieten verlangen. Wenn die techn. Sachen noch altertümlich sind, würde ich das bei meinem Widerspruch geltend machen.
Also schicke mir bitte erst einmal die von mir angefragten Informationen.
ich habe mich Mittler weile erkundigt Mietspiegel und so.Es ist Rechtens aber in meinen Fall zu hoch da der Miet Spiegel bei 4,25 Euro Quadrat Meter beträgt aber er 4,58 möchte.Also werde ich mal zum Mieter Verein gehen.Dazu muss ich sagen ich liege weit unter Den Miet Spiegel.
Vielen dank
hallo Ulla41144,
also ich Wohne in Leipzig aber etwas Außer halb.Die Miete beträgt ca 370Euro den genauen Preis werde ich aus Sicher Heiz gründen nicht genau nennen.Das Haus ist vor ca.8Jahren neu Renoviert worden,aber meine Wohnung nicht.Und es sind 66qm,das Haus wurde ca 1919 Erbaut im Miet spiegel was ich gefunden habe steht 4,25qm aber er möchte ca. 4,59 haben.Das ist ja auch viel zu Teuer.Der Stand Ort ist an einer Hauptstr.Mit Strassen Bahn und Bus Verkehr.
da stellt sich erstmal die Frage, wieviel Miete man jetzt bezahlt. Der VM kann über einen Zeitraum die Miete nicht mehr als 20 % anheben.
Wenn der Mietspiegel eine höhere Miete hergibt, kann der VM dies verlangen. Also mal im jeweiligen Mietspiegel reinschaun.
Die Frage, die sich jedoch stellt, ist ob der VM die Forderung „regelkonform“ erstellt hat, sprich hat er darauf hingewiesen, hat er um ihre Zustimmung gebeten und auf das Soderkündigungsrecht hingewiesen?
also 66 qm x 4,60 Euro sind 303,60 Euro. Sind in den von dir genannten 370 Euro etwa die Heizkosten und die Umlage enthalten?
Du musst mir schon die Netto-Kaltmiete nennen, denn darauf kann die Miete nur erhöht werden.
Eine Umlageerhöhung für Heizung, Straßenreinigung, Versicherungen etc. kann nur auf Grund einer Jahresabrechnung erfolgen.
Hallo,
soweit ich mich erinnern kann, ist eine Mieterhöhung zustimmungspflichtig. Ich würde daher zuerst einmal widersprechen und mitteilen, dass ich damit nicht eiverstanden bin. Dann kannst Du Dich doch sicher im Internet nach dem Mietspiegel für Deinen Ort erkundigen. Dazu ist Baujahr und Zustand der Wohnung als Hilfsmittel nötig.
Danach kann nur noch ein Gespräch mit dem Vermieter helfen.
Viel Glück und beste Grüße, Hubert Steiger.
also es gibt das sog. Miehöhegesetz. Das würde ich mal bei Google eingeben.
Es steht Dir allerdings auch frei, die Wohnung bei Mieterhöhung zu kündigen. Da gibt es gem § 9 Miethöhegesetz ein außerordenliches befristetes Sonder-kündigungsrecht.
Grundsätzlich kann der Vermieter auf Grundlage des örtlichen Mietspiegels eine Mietanpassung vornehmen.
Wenn du aber gerne weiterhin in der Wohnung bleiben möchtest, dann würde ich die von Dir aufgeführten Mängel schrifltich beim Vermieter einreichen. Setze ihm eine angemessene Frist (ca. 4 Wochen) um die Mängel zu beheben. Sollte sich da nichts tun, dann kannst du die Miete mindern. Da gibt es auch eine Katalog mit der Prozentstaffelung im Internet.
Wichtig ist, ob du nun kündigst oder in der Wohnung verbleibst und die Mängel evtl. anzeigst: MACH ALLES SCHRIFTLICH!!
Ich hoffe, damit etwas geholfen zu haben und verbleibe
ich möchte mich bei allen Bedanken die mir so gut weider helfen.da ich nicht jeden das selbe schreiben möchte setze ich das jetzt einfach hier drunter.
Auch werde ich mich weider erkundigen was ich machen kann,habe ja nichts gegen die Erhöhung aber da ich wie geschrieben einige Mängel in der Wohnung habe und mir das etwas viel vorkommt.
Also vielen Dank an all den Helfern die mir schon weider helfen konnten.
ich habe eine Erklärung aus dem Internet/Hausverwalter-Portal amgehängt, damit ich nicht selber erklären muss.
Dein Vermieter nutzt die mögliche Höchstgrenze von 20 %, es sei denn, du musstest in den letzten 3 Jahren schon einmal eine Mieterhöhung akzeptieren.
Du hast nun Zeit, die Mängel aufzulisten und mitzuteilen, dass die Wohnung dem Standard nicht entspricht.
Bitte klicke mal folgenden Link an. Dort ist der Mietspiegel für Leipzig. Im unteren Bereich findest du auch Hinweise, wieviel Prozent von dem Betrag abgezogen werden können, wenn z. B. die Leitungen nicht unter Putz sind etc.
Während eines bestehenden Mietverhältnisses hat der Vermieter das Recht die Miete zu erhöhen. Dieses in § 558 BGB belegte Recht, kann er jedoch nur geltend machen, wenn die in Verbindung mit einer Mieterhöhung gesetzte Frist eingehalten wird. Diese Mieterhöhungsfristen sind ebenfalls im BGB geregelt und somit bindend für den Vermieter.
Welche Fristen und Bedingungen müssen bei einer Mieterhöhung eingehalten werden?
Die Mieterhöhung nach § 558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist die häufigste Form der Mieterhöhung, die während der Mietzeit durchgeführt werden kann.
Hierbei sind für den Vermieter mehrere Faktoren und Fristen vorhanden, die er berücksichtigten muss.
•So muss zum Beispiel die Miete innerhalb der letzten 15 Monate unverändert gewesen sein und
•Zusätzlich darf die Miete der Wohnung sich innerhalb der vergangen drei Jahre um nicht mehr als maximal 20 Prozent erhöhen.
•Ausgenommen sind hierbei gemäß den §§ 559 und 560 Mieterhöhungen infolge einer Modernisierung oder einer Erhöhung der umlagefähigen Nebenkosten.
•Eine Mieterhöhung muss schriftlich und unter Angabe der Gründe für die Mieterhöhung an den Mieter gerichtet werden.
•Hierbei muss eine Frist von 3 Monaten eingehalten werden, in welcher der Mieter die Richtigkeit der Ansprüche prüfen kann.
Besonders bei der maximalen Erhöhung von 20 Prozent innerhalb von 3 Jahren kann es zu Fehlern innerhalb der Erhöhung kommen, indem diese Kappungsgrenze von 20 Prozent überschritten wird. Diese Grenze dient jedoch dem Schutz des Mieters und darf gemäß § 558 Abs. 3 BGB nicht überschritten werden.
Entspricht das Mieterhöhungsverlangen des Vermieters nicht den rechtlichen Vorschriften, so ist die Mieterhöhung unwirksam, jedoch hat der Vermieter das Recht das Mieterhöhungsverlangen nach entsprechender Verbesserung erneut auszusprechen. Hierbei beginnen die für die Mieterhöhung geltenden Fristen dann erneut.
Hallo,
so kann ich dazu nichts genaues sagen. Grundsätzlich ist meiner Meinung nach eine Mietanpassung auch ohne Modernisierung möglich.
Offene Fragen sind:
Gibt es einen gültigen Mietspiegel für Ihren Wohnort? Das können Sie bei einem Mieterverein, Haus- und Grundbesitzerverein oder bei der Gemeindeverwaltung erfahren und dort auch einsehen. Der Vermieter muss den Mietspiegel nicht als Kopie beilegen.
Im Mietspiegel gibt es immer Felder für vergleichbare Wohnungen und darin unterschiedliche Miethöhen von bis. Innerhalb dieser von-bis-Spannen kann der Vermieter nur frei wählen, wenn die Wohnung in sehr gutem Zustand ist, ansonsten muss er die Mitte wählen. In dem Mieterhöhungsschreiben muss er - da bin ich mir nicht ganz sicher- die Spanne angeben und dann die Wahl begründen. Also wäre zu überprüfen: hat der Vermieter die Wohnung im richtigen Bereich eingeordnet und dann wo innerhalb der Spanne hat er die Erhöhung angesetzt?
wie hoch war die Miete bisher? Es gibt eine Kappungsgrenze. Das heißt: Danach darf der Vermieter die Nettokaltmiete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent erhöhen. (http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/kappung…) Die angegebene Mieterhöhung hieße, dass Ihre Miete bisher bei 250 € lag - wenn ich richtig rechnen. Ist die bisherige Miete niedriger, ist die Forderung des Vermieters zu hoch.
gab es schon einmal eine Mieterhöhung? Sie müsste mindestens 15 Monate zurückliegen.
3 Monate Frist bis zur Erhöhung
2 Monate haben Sie Zeit die Zustimmung zu verweigern. Sie sollten die Weigerung begründen.
Sollte diese 2-Monatsfrist noch nicht vorbei sein und Sie nicht sicher sein, ob die Mieterhöhung rechtens ist, also Ihr Widerspruch auf wackeligen Füßen steht, würde ich Ihnen raten, zu einem Mieterverein zu gehen - ist billiger als ein verlorener Prozess und auch billiger als eine Mieterhöhung.
Hallo Sensucht,wenn Du mit der Mieterhöhung nicht einverstanden bist muss Du schriftlich,am besten per
Einschreiben,Widerspruch einlegen.Dann muss die Reaktion des Vermieters abwarten und danach handeln.Weitere Auskünfte gibt Dir die NRW-Verbraucher-Beratung.Mit freundlichen Grüßen karlhans35.
Hallo,
ich habe eine Mieterhöhung mit den Vermerk Miet Spiegel
Anpassung vor Kurzen erhalten.Aber ich Wohne in einer Miet:Wohnung die nur teil Saniert ist,Teppich selbst rein
gelegt,Strom Kabel über Putz und die Fliesen im Bad sind zum
Teil Kaput.Auf mein Wieder Spruch bei den Vermieter kam nur es
ist berechtigt.Kann er das eigendlich der Vermieter möchte
50Euro mehr haben.
Hallo,
ja, eine Mietanpassung kann jeder Zeit erfolgen. Ich würde aber nochmals auf die Mängel in der Wohnung hinweisen, notfalls den Mieterschutzbund einschalten um die Sache prüfen zu lassen.