Kann mein vermieter mein Auto beschlagnahmen

habe einen Mietvertrag unterschrieben in dem Hundehalltung nicht geregelt ist ,hatte eine Müdliche zusage vom vermieter bis zum zeitpungt der ersten Mieteinzahlung und zur Mietsicherheits Überweisung .Danach ist nur noch terror vom Vermieter weil es mir die Hundehalltung dan plötzlich verboten hatt habe aber schon einen Hund will auch ausziehen aber er hatt mir fristlos gekündigt ,Darf er das so einfach ?

Hallo,

wenn in dem Mietvetrag nichts zur Tierhaltung geregelt ist, weder eine Gestattung, noch ein Verbot, dann kann der Vermieter ihnen nicht deswegen kündigen, weil Sie einen Hund haben. Er kann schriftlich von Ihnen verlangen, dass sie den Hund wieder abschaffen und muss Ihnen hierzu eine angemessene Frist (14 Tage) geben. Legen Sie Widerspruch gegen die Kündigung ein und kündigen Sie fristgemäß.

MfG P. Kunze

NEIN

für eine fristlose Kündigung hat der Gesetzgeber die Hürden absichtlich sehr hoch gelegt.
Eine Hundehaltung kann sofort verboten werden!
Die Anfrage ist eher verwirrend und völlig unklar bleibt, was das mit einem beschlagnahmten Auto oder der Kautionszahlung zu tun hat.

habe einen Mietvertrag unterschrieben in dem Hundehalltung nicht geregelt ist ,hatte eine Müdliche zusage vom vermieter bis zum zeitpungt der ersten Mieteinzahlung und zur Mietsicherheits Überweisung .Danach ist nur noch terror vom Vermieter weil es mir die Hundehalltung dan plötzlich verboten hatt habe aber schon einen Hund will auch ausziehen aber er hatt mir fristlos gekündigt ,Darf er das so einfach ?

Hallo Sandmaennchen,
in der Überschrift sprichst Du von „Auto beschlagnahmen“, im Text nur vom Hund.

Zum Hund; wenn der Mietvertrag Hundehaltung nicht ausschließt, kann auch dann nur mit Einwilligung des Vermieters ein Hund gehalten werden. Hat er, wie Du schreibst eine mündliche Zusage gegeben, hoffentlich unter Zeugen, dann kann er nicht plötzlich die Hundehaltung verbieten, außer der Vierbeiner stört den Hausfrieden duch ständiges lautes Bellen und sonstiges für andere Mieter störendes Verhalten. Dazu gibt es viele Infos im Internet. Einer fristlosen Kündigung müssen berechtigte Mahnungen vorausgegangen sein.

P.S. Zu dem Auto: Kein normaler Mensch darf ein Auto beschlagnahmen, außer er ist Polizist, Gerichtsvollzieher o.ä. mit einem gerichlichen Dokument, welches ihn zur Beschlagnahme berechtigt.
Der Vermieter kann nur über einen Mahnbescheid einen Titel erreichen, welcher zur Pfändung über den Gerichtsvollzieher berechtigt, niemals direkt. Das würde ich als Diebstahl bezeichnen.

Der Vermieter dasrf eine erteilte Genehmigung zur Hundehaltung widerrufen, wenn sich der Hund für die Mietsache im Nachhinein als störend herausstellt. Er kann nach erfolgter Abmahnung kündigen, wenn der Hund nicht abgeschafft wird.

Tut mir leid, aber auf so einen kauderwelsch kann keiner antworten.